Das Urteil Nr. 37886 vom 27. Juni 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Reflexionspunkte bezüglich des Tagesarrests gemäß Art. 72 des Strafgesetzbuches. Diese Entscheidung, die eine Verurteilung des Schwurgerichtshofs von Neapel teilweise unter Zurückverweisung aufhebt, klärt die rechtliche Natur dieser Sanktionsmaßnahme und die Kriterien für ihre Anwendung, insbesondere bei konkurrierenden Strafen.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Tagesarrest eine klare strafrechtliche Natur. Dieser Aspekt ist entscheidend für das Verständnis, wie der Vollstreckungsrichter bei der Festlegung seiner Dauer vorgehen muss. Tatsächlich müssen die in Art. 133 des Strafgesetzbuches festgelegten Kriterien angewendet werden, die sich auf die Bewertung der Strafe anhand der Schwere der Straftat und der Persönlichkeit des Verurteilten beziehen.
Tagesarrest gemäß Art. 72 StGB – Natur als strafrechtliche Sanktion – Festlegung seiner Dauer bei konkurrierenden Strafen – Anwendung der Kriterien gemäß Art. 133 StGB – Notwendigkeit. Der gemäß Art. 72 StGB vorgesehene Tagesarrest hat rechtlich den Charakter einer strafrechtlichen Sanktion, sodass der Vollstreckungsrichter bei der Festlegung seiner Dauer im Beschluss zur Vereinigung konkurrierender Strafen die Kriterien gemäß Art. 133 StGB berücksichtigen und hierzu eine angemessene Begründung liefern muss.
Bei konkurrierenden Strafen ist es unerlässlich, dass der Richter nicht nur die Summe der Strafen berücksichtigt, sondern auch die Auswirkungen der Sanktion auf den Verurteilten. Art. 133 des Strafgesetzbuches legt einige Schlüsselkriterien fest, die befolgt werden müssen:
Diese Kriterien müssen ausgewogen bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidung des Richters gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Die Begründung muss klar und detailliert sein, um eine angemessene gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen.
Das Urteil Nr. 37886 stellt einen wichtigen Fortschritt in der rechtlichen Klarheit bezüglich des Tagesarrests als strafrechtliche Sanktion dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen und begründeten Anwendung der Kriterien gemäß Art. 133 des Strafgesetzbuches, insbesondere bei konkurrierenden Strafen. Mit dieser Entscheidung setzt der Oberste Kassationsgerichtshof nicht nur einen juristischen Präzedenzfall, sondern bietet auch die Gelegenheit, über die Rolle der Strafjustiz und den Schutz der Rechte der Verurteilten nachzudenken, wobei stets die Grundsätze der Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden.