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Ärztliche Haftung: Analyse des Urteils Cass. civ., Nr. 25825 von 2024 | Anwaltskanzlei Bianucci

Ärztliche Haftung: Analyse des Urteils Cass. civ., Nr. 25825 von 2024

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 25825 von 2024 befasst sich mit dem heiklen Thema der ärztlichen Berufshaftung, insbesondere im Hinblick auf die informierte Zustimmung und den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem erlittenen Schaden des Patienten. Der Fall betrifft A. A., der nach einer Operation, die zu schwerwiegenden Folgen führte, die Ärzte und die Gesundheitseinrichtung auf Schadensersatz verklagte. Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert wichtige Einblicke in die Entwicklung der Rechtsprechung zur ärztlichen Haftung.

Der Fall von A. A. und die erstinstanzliche Entscheidung

A. A. hatte sich wegen einer Lumboischialgie an mehrere Spezialisten gewandt. Nach widersprüchlichen Diagnosen entschied er sich für eine Operation, die zu schweren Komplikationen führte, darunter die Lähmung der unteren Gliedmaßen. In erster Instanz gab das Gericht von Lecce der Schadensersatzklage statt und erkannte eine ärztliche Haftung für die falsche Entscheidung, eine Operation durchzuführen, anstatt eine konservative Behandlung zu wählen.

Das Urteil des Berufungsgerichts und die Revision beim Kassationsgerichtshof

Das Berufungsgericht von Lecce hob diese Entscheidung jedoch auf und vertrat die Ansicht, dass die Operation korrekt durchgeführt worden sei und der von A. A. erlittene Schaden nicht vorhersehbar gewesen sei. Dies veranlasste den Patienten, Revision beim Kassationsgerichtshof einzulegen und die Bewertung des Berufungsgerichts hinsichtlich des Kausalzusammenhangs und der Bedeutung der informierten Zustimmung anzufechten.

Der Kassationsgerichtshof gab der Revision statt und hob Fehler in der kausalen Argumentation des Berufungsgerichts hervor.

Die Schlussfolgerungen des Kassationsgerichtshofs

Der Kassationsgerichtshof hielt die Gründe der Revision für stichhaltig und betonte, dass das Berufungsgericht zu Unrecht das Gutachten des anderen Arztes nicht berücksichtigt habe, der von einer Operation abgeraten hatte. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof klar, dass die Bewertung des Kausalzusammenhangs auf das schädigende Ereignis, das der Patient erlitten hat, und nicht auf die Wirksamkeit der Operation abzielen müsse. Die Entscheidung, keine konservative Behandlung zu wählen, hätte den dauerhaften Schaden, den A. A. erlitten hat, vermeiden können.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 25825 von 2024 stellt einen wichtigen Sieg für die Patientenrechte im Rahmen der ärztlichen Haftung dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Information durch den Arzt und die Notwendigkeit, die Folgen der therapeutischen Wahl sorgfältig abzuwägen. Dieser Fall unterstreicht auch, wie sich die Rechtsprechung weiterentwickelt, um die Rechte der Patienten zu schützen und sicherzustellen, dass medizinische Praktiken stets im Einklang mit den besten Praktiken und den Rechten der Patienten durchgeführt werden.

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