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Haftung der ANAS für Verkehrsunfälle: der Fall I.A. und T.F. gegen ANAS S.p.A. (Cass. civ., Ord. n. 6651/2020) | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung der ANAS für Verkehrsunfälle: Der Fall I.A. und T.F. gegen ANAS S.p.A. (Cass. civ., Ord. Nr. 6651/2020)

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 6651 von 2020 stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der Regelung der zivilrechtlichen Haftung öffentlicher Körperschaften, insbesondere der ANAS, im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen dar. Der betreffende Fall betraf I.A. und T.F., die Schäden erlitten hatten, weil ein Baum auf die Fahrbahn einer Staatsstraße gefallen war, was zu einer Kollision führte. Das Gericht musste entscheidende Fragen bezüglich der Haftung für Obhut und Überwachung der Straßenrandgebiete klären.

Der Kontext des Urteils

Im konkreten Fall bestätigte das Berufungsgericht von Florenz die Entscheidung des Gerichts von Pisa und wies die Forderung nach Schadensersatz gegen die ANAS ab. Die Beschwerdeführer behaupteten, dass die Körperschaft es versäumt habe, die gebotene Überwachung und Wartung eines für die Straßenbenutzer potenziell gefährlichen Bereichs durchzuführen. Die zentrale Frage betraf die Auslegung der Haftung der ANAS gemäß den Artikeln 2043 und 2051 des Zivilgesetzbuches.

Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte nicht die Pflicht hat, die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses nachzuweisen, sondern die Körperschaft die Aufgabe hat, nachzuweisen, dass sie geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Gefahr ergriffen hat.

Festgestellte Rechtsgrundsätze

Der Kassationsgerichtshof bekräftigte einige grundlegende Grundsätze in Bezug auf die Obhutshaftung:

  • Die Haftung des Straßeneigentümers erstreckt sich auch auf die angrenzenden Gebiete, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.
  • Es obliegt der Körperschaft nachzuweisen, dass sie alle notwendigen präventiven Maßnahmen ergriffen hat, um Gefahrensituationen zu vermeiden.
  • Im Falle eines Unfalls muss der Geschädigte nur die Existenz des Schadens und den Kausalzusammenhang mit der verwahrten Sache nachweisen.

Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die Begründung des Berufungsgerichts unlogisch gewesen sei, da sie die Position des umgestürzten Baumes und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten für dessen Wartung und Überwachung nicht angemessen berücksichtigt habe.

Schlussfolgerungen

Dieses Urteil stellt eine bedeutende Entwicklung in der Rechtsprechung zur Haftung öffentlicher Körperschaften bei Verkehrsunfällen dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Überwachung und ständigen Wartung der Straßen und umliegenden Gebiete durch die ANAS und hebt hervor, dass die Sicherheit der Straßenbenutzer eine grundlegende Verpflichtung ist, die nicht vernachlässigt werden darf. Es liegt nun am Berufungsgericht von Florenz, den Fall im Lichte der Feststellungen des Kassationsgerichtshofs erneut zu prüfen und die vorgelegten Verantwortlichkeiten und Beweise neu zu bewerten.

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