Das Urteil Nr. 37875 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Strafprozessrecht: der Pflicht des Richters, einen Pflichtverteidiger zu ernennen, wenn der Wahlverteidiger zurücktritt. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, um das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten, das ein Eckpfeiler eines fairen Verfahrens ist.
Im vorliegenden Fall hatte der Berufungskläger, B. P.M., den Rücktritt seines Wahlverteidigers erfahren. Die zentrale Frage war, ob der Richter seiner Pflicht nachgekommen war, unverzüglich einen Pflichtverteidiger zu ernennen, wie in Art. 97 Abs. 1 der Strafprozessordnung vorgesehen. Das Gericht hob hervor, dass die Nichternennung zu einer Verletzung der Rechte des Angeklagten geführt habe und eine Situation der wesentlichen eingeschränkten Verteidigung darstelle.
Rücktritt vom Verteidigungsmandat - Keine Ernennung eines neuen Wahlverteidigers - Pflicht des Richters zur unverzüglichen Ernennung eines Pflichtverteidigers gemäß Art. 97 Abs. 1 StPO - Bestehen - Verletzung - Nichtigkeit gemäß Art. 178 lit. c) StPO - Gründe - Sachverhalt. Im Falle des Rücktritts vom Mandat durch den Wahlverteidiger ist der Richter, in Ermangelung einer neuen Wahlmandats, verpflichtet, unter Androhung der Nichtigkeit gemäß Art. 178 lit. c) StPO, unverzüglich einen Pflichtverteidiger zu bestellen, um zu vermeiden, dass dem Angeklagten, der sich in einer Situation wesentlicher eingeschränkter Verteidigung befindet, prozessuale Entscheidungen, die festen Fristen unterliegen, tatsächlich verwehrt werden, und um dem ernannten Verteidiger zu ermöglichen, den Mandanten zunächst über die Möglichkeit zu informieren, einen neuen Wahlverteidiger zu benennen. (Sachverhalt, in dem der Berufungskläger, der aus einem anderen Grund inhaftiert war, nur zwei Tage vor der Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen neuen Wahlverteidiger benennen konnte, eine Umstand, der auch auf die Verzögerung zurückzuführen ist, mit der der Richter nach Kenntnisnahme des Rücktritts vom Mandat des ursprünglichen Wahlverteidigers einen Pflichtverteidiger gemäß Art. 97 Abs. 1 StPO ernannt hatte).
Dieses Urteil bekräftigt die Bedeutung des Rechts auf Verteidigung und stellt klar, dass der Richter angesichts des Rücktritts des Verteidigers nicht untätig bleiben darf. Die Verzögerung bei der Ernennung eines Pflichtverteidigers kann die Möglichkeit des Angeklagten, seine Rechte auszuüben und eine angemessene Verteidigung zu führen, ernsthaft beeinträchtigen. Nachfolgend einige praktische Auswirkungen des Urteils:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37875 von 2023 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Angeklagten im Strafverfahren darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass die Einhaltung der Verfahren zur Ernennung des Verteidigers unerlässlich ist, um ein faires und gerechtes Verfahren zu gewährleisten. Juristen müssen diesen Aspekten besondere Aufmerksamkeit schenken, um Verstöße zu vermeiden, die die Legitimität des Verfahrens und das Recht auf Verteidigung beeinträchtigen könnten.