Das jüngste Urteil Nr. 26520 vom 14. März 2024, hinterlegt am 5. Juli 2024, des Obersten Kassationsgerichtshofs befasste sich mit einem für das Steuerrecht entscheidenden Thema: der Konfigurierbarkeit des Betrugsdelikts der Steuerhinterziehung durch die Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen. Gegenstand der Entscheidung war der Angeklagte M. R., dem vorgeworfen wurde, Rechnungen für den Kauf von Waren zu einem nicht angemessenen, aber tatsächlich erfolgten Preis ausgestellt zu haben. Das Gericht hob die Verurteilung ohne Zurückverweisung auf und klärte wichtige Grundsätze zur Unterscheidung zwischen Betrug und Rechtmäßigkeit von Handelsgeschäften.
Gemäß Art. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 74 vom 10. März 2000 liegt eine betrügerische Steuererklärung vor, wenn Rechnungen oder Dokumente für nicht existierende Transaktionen verwendet werden. Das Gericht hob jedoch hervor, dass die Angabe von Rechnungen, die tatsächlich durchgeführte Handelsgeschäfte bescheinigen, auch wenn sie zu einem nicht angemessenen Preis erfolgen, nicht automatisch das angefochtene Delikt begründet. Dies ist ein grundlegender Aspekt, da die Realität der Transaktion Vorrang vor der Preisdiskrepanz haben muss.
Betrügerische Steuererklärung durch Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existierende Transaktionen – Kauf von Waren für die unternehmerische Tätigkeit zu einem unangemessenen Preis – Straftat gemäß Art. 2 Gesetzesdekret Nr. 74 von 2000 – Konfigurierbarkeit – Gründe – Sachverhalt. Im Bereich der Steuerstraftaten begründet die Angabe in der Steuererklärung für Einkommen und Mehrwertsteuer von Rechnungen für den Kauf von Waren zu einem unangemessenen Preis, die für die unternehmerische Tätigkeit verwendet werden, nicht das Delikt gemäß Art. 2 Gesetzesdekret Nr. 74 vom 10. März 2000, wenn die Handelsoperation tatsächlich durchgeführt wurde und der tatsächlich gezahlte Preis, da diese Rechnungen, die die ausgeführte Operation korrekt beschreiben, keine Abweichung zwischen der kaufmännischen Realität und ihrem dokumentarischen Ausdruck implizieren. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Verurteilung wegen des betreffenden Delikts ohne Zurückverweisung aufhob, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Rechnungen für den tatsächlich erfolgten Kauf von Trauben durch ein weinherstellendes Unternehmen ergangen war, die Kosten bescheinigten, die weit über dem durchschnittlichen Verkaufspreis dieses Produkts lagen).
Dieses Urteil markiert eine wichtige Entwicklung in der Rechtsprechung zu Steuerstraftaten. Unternehmer müssen nun der steuerlichen Dokumentation besondere Aufmerksamkeit schenken und sicherstellen, dass jede Transaktion ordnungsgemäß gerechtfertigt und dokumentiert ist. Es ist in der Tat unerlässlich, dass die Rechnungen tatsächlich erfolgte Transaktionen widerspiegeln. Die Folgen einer falschen Auslegung der Vorschriften können schwerwiegend sein, aber dieses Urteil trägt zur Klarstellung bei, dass die bloße Unangemessenheit des Preises nicht ausreicht, um die Straftat zu begründen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat somit die Bedeutung der Bewertung der Substanz von Handelsgeschäften über die Form betont, ein Grundsatz, der zukünftige Entscheidungen in dieser Angelegenheit leiten muss.