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Kommentar zu Urteil Nr. 29342 von 2024: Offensichtliche Unbegründetheit der Frage der verfassungsmäßigen Legitimität. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 29342 von 2024: Offensichtliche Unbegründetheit der Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität

Das jüngste Urteil Nr. 29342 vom 21. März 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im italienischen Baurecht dar und befasst sich mit der Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität von Art. 75 des Präsidialdekrets vom 6. Juni 2001, Nr. 380. Diese Norm sieht Sanktionen für das Fehlen des Abnahmezertifikats vor und hat zu nicht wenigen Diskussionen unter Branchenakteuren und Juristen geführt. Das Gericht hat die Frage der Legitimität als offensichtlich unbegründet erklärt und damit einige entscheidende Aspekte der baurechtlichen Verantwortung geklärt.

Der normative Kontext

Artikel 75 des Präsidialdekrets 380/2001 sieht vor, dass jeder, der ein Bauwerk ohne Abnahmezertifikat nutzt, bestraft wird. Die aufgeworfene Hauptfrage betraf den Begriff "jeder", der sowohl den Urheber des Werks als auch den Nutzer einzuschließen scheint. Dies führte zu Fragen hinsichtlich der Übereinstimmung der Norm mit den Artikeln 3 und 27 der Verfassung, die das Gleichheitsprinzip und das Recht auf Verteidigung schützen.

Werke aus Stahlbeton - Ordnungswidrigkeit, die das Fehlen des Abnahmezertifikats sanktioniert - Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität von Art. 75 des Präsidialdekrets 380/2001 wegen Verstoßes gegen die Art. 3 und 27 der Verfassung - Offensichtliche Unbegründetheit - Gründe. Die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität von Art. 75 des Präsidialdekrets vom 6. Juni 2001, Nr. 380, wegen eines Verstoßes gegen die Art. 3 und 27 der Verfassung, insofern als er mit der Verwendung des Begriffs "jeder" sowohl denjenigen, der das Werk errichtet hat, als auch denjenigen, der es lediglich genutzt hat, für das Fehlen des Abnahmezertifikats sanktioniert, ist offensichtlich unbegründet, da es durchaus angemessen ist, den Eigentümer zu bestrafen, der die nicht abgenommene Konstruktion nutzt oder Dritten die Nutzung gestattet, da er derjenige ist, der von dieser Nutzung profitiert und gleichzeitig "kraft Gesetzes" verpflichtet ist, das Abnahmezertifikat zu erlangen.

Die Begründungen des Gerichts

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die in Art. 75 vorgesehene Sanktion dadurch gerechtfertigt ist, dass der Eigentümer des Werks, indem er es nutzt, die größte Partei ist, die davon profitiert. Aus diesem Grund ist es angemessen, auch denjenigen zu bestrafen, der das Werk nicht errichtet hat, aber dessen Nutzung gestattet. Diese Auslegung findet ihre Grundlage im Verantwortlichkeitsprinzip, das die Grundlage des Baurechts bildet. Darüber hinaus verwies das Gericht auf verschiedene frühere Urteile, festigte seine Position und bekräftigte die Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

  • Der Eigentümer ist für die Sicherheit des Werks verantwortlich.
  • Die Norm zielt darauf ab, Risiken für die Gemeinschaft zu verhindern.
  • Die Sanktion ist verhältnismäßig zum Vorteil, der aus der Nutzung des nicht abgenommenen Werks erzielt wird.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29342 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der baulichen Sicherheit in Italien dar. Die offensichtliche Unbegründetheit der Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität bekräftigt die Bedeutung der Verantwortung des Eigentümers und der Verpflichtung, das Abnahmezertifikat zu erhalten. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Gebäude, sondern schützt auch die Nutzer und die Gemeinschaft vor potenziellen Risiken. Das Gericht bestätigt somit nicht nur die Gültigkeit der Norm, sondern legt auch einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige baurechtliche Streitigkeiten fest.

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