Die Entscheidung Nr. 8980 vom 30. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen und die Ausdehnung dieser Pflicht auf die Vorfahren. Insbesondere analysiert sie die Frage der notwendigen Streitgenossenschaft zwischen Großvätern väterlicherseits und mütterlicherseits im Kontext einer Änderung eines Unterhaltsbeschlusses und hebt die rechtlichen Grundsätze hervor, die solche Situationen regeln, sowie die Verantwortlichkeiten der Familienmitglieder.
Im vorliegenden Fall wies das Berufungsgericht Rom die Beschwerde von A.A., der Großmutter väterlicherseits, zurück, die eine Änderung eines früheren Unterhaltsbeschlusses beantragte, der die Zahlung eines Beitrags durch die Großeltern väterlicherseits vorschrieb. A.A. argumentierte, dass auch die Großmutter mütterlicherseits zur Deckung der Unterhaltskosten des Enkels E.E. herangezogen werden müsse, da beide Elternteile säumig seien. Das erstinstanzliche Gericht war jedoch der Ansicht, dass es nicht notwendig sei, das Verfahren auf F.F., die Großmutter mütterlicherseits, auszudehnen, da diese nicht am ursprünglichen Verfahren beteiligt gewesen sei.
Das Gericht betonte, dass die Unterhaltspflicht der Vorfahren subsidiär und nicht gesamtschuldnerisch sei und dass jeder Mitverpflichtete bei Bedarf zur Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden müsse.
Die Entscheidung Nr. 8980 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Bestätigung der Rechte von Minderjährigen und der Verantwortung der Vorfahren dar, deren Unterhalt zu gewährleisten. Sie klärt, dass, obwohl die Beitragspflicht subsidiär ist, es von grundlegender Bedeutung ist, dass alle beteiligten Parteien im Verfahren berücksichtigt werden, um eine faire und vollständige Beurteilung der wirtschaftlichen Fähigkeiten jedes Einzelnen zu gewährleisten. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte von Minderjährigen, sondern fördert auch eine größere Verantwortung innerhalb der familiären Dynamik.