Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), Nr. 18485 vom 8. Juli 2024, liefert wichtige Klarstellungen zur obligatorischen Mediation, einem Verfahren, das im italienischen Rechtswesen eine zentrale Rolle spielt. Das Urteil befasst sich mit der Frage der Prozessvoraussetzung der Mediation und legt fest, dass diese Bedingung als erfüllt gilt, wenn eine oder beide Parteien am Ende des ersten Treffens mit dem Mediator ihre Unwilligkeit zur Fortsetzung erklären.
Das Gesetzesdekret Nr. 28 von 2010 hat in Italien die obligatorische Mediation für bestimmte Arten von Streitigkeiten eingeführt, wie in Artikel 5 Absatz 1-bis angegeben. Dieses Instrument zielt darauf ab, die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, die Belastung der Gerichte zu verringern und die Parteien zu ermutigen, eine Einigung zu erzielen. Um jedoch eine Klage einzureichen, ist es unerlässlich, dass die Parteien nachweisen, dass sie den Mediationsversuch unternommen haben.
Verfahren der obligatorischen Mediation gemäß Gesetzesdekret Nr. 28 von 2010 - Prozessvoraussetzung - Erfüllung - Bedingungen - Sachverhalt. Die Prozessvoraussetzung der obligatorischen Mediation, die durch das Gesetzesdekret Nr. 28 von 2010 für Streitigkeiten in den in Artikel 5 Absatz 1-bis desselben Dekrets genannten Angelegenheiten (wie durch das Gesetzesdekret Nr. 69 von 2013 eingeführt, umgewandelt in Gesetz Nr. 98 von 2013 mit Änderungen) vorgesehen ist, ist erfüllt, wenn eine oder beide Parteien am Ende des ersten Treffens vor dem Mediator ihre Unwilligkeit zur weiteren Fortsetzung mitteilen. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil, das die Einrede der Unzulässigkeit wegen unterlassener Mediation abgewiesen hatte, mit der Begründung, dass die Parteien nach der Aufforderung des Mediators, sich zur Möglichkeit der Einleitung des Mediationsverfahrens zu äußern, sich nicht mit prozessualen oder formellen Aspekten befassten, sondern sich mit dem Sachverhalt der Streitigkeit befassten und ihre jeweiligen Positionen darlegten).
Der Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts von Salerno, das die Einrede der Unzulässigkeit wegen unterlassener Mediation abgewiesen hatte, und betonte, dass die Parteien, obwohl sie das Verfahren nicht formell abgeschlossen hatten, direkt über den Sachverhalt der Angelegenheit diskutiert hatten. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er hervorhebt, wie der Dialog zwischen den Parteien, auch in Ermangelung einer Einigung, einen bedeutenden Schritt im Mediationsprozess darstellen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 18485 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis und in der Anwendung der obligatorischen Mediation in Italien darstellt. Sie klärt, dass die Unwilligkeit der Parteien, über das erste Treffen hinauszugehen, ausreicht, um die Prozessvoraussetzungen zu erfüllen, und somit übermäßige Formalitäten vermieden werden können, die die Beilegung von Streitigkeiten behindern könnten. Diese Rechtsprechung fordert die Parteien auf, sich auf den Kern des Konflikts zu konzentrieren und nicht auf prozessuale Formalitäten, was einen kooperativeren und weniger konfrontativen Ansatz bei der Streitbeilegung fördert.