Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 16664 vom 14. Juni 2024 des Berufungsgerichts Venedig bietet wichtige Klarstellungen zu den Folgen der Berufung bezüglich des Quantum Debeatur im Bereich der Zwangsvollstreckung. Der vorliegende Fall, der B. (M. G.) und F. (R. M.) gegenüberstellt, unterstreicht, wie Änderungen an erstinstanzlichen Urteilen nicht nur den vollstreckbaren Titel, sondern auch das gesamte Vollstreckungsverfahren beeinflussen.
Gemäß der Leitsatzbestimmung des Urteils hat die Berufungsreform des im erstinstanzlichen Urteil festgelegten Quantum Debeatur unterschiedliche Folgen, je nachdem, ob die Änderung eine Erhöhung oder eine Herabsetzung darstellt. Dieser Aspekt ist entscheidend für das Verständnis, wie Gläubiger in beiden Situationen vorgehen müssen.
Vollstreckbarer Titel - Urteil - Berufungsreform des alleinigen Quantum Debeatur - Folgen für die Zwangsvollstreckung - Änderung in Erhöhung - Intervention des Gläubigers für den verbleibenden Teil auf der Grundlage des neuen Titels - Notwendigkeit - Änderung in Herabsetzung - Ersetzende Wirkung des Titels - Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens - Grenzen. Im Hinblick auf den vollstreckbaren Titel führt die Berufungsreform des alleinigen Quantum Debeatur, das im erstinstanzlichen Urteil festgelegt wurde und auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu unterschiedlichen Folgen, je nachdem, ob die Änderung in Erhöhung oder Herabsetzung erfolgt: Im ersten Fall muss der Gläubiger zur Erweiterung des Gegenstands des bereits eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens für den verbleibenden Teil auf der Grundlage des neuen, durch das Berufungsurteil geschaffenen vollstreckbaren Titels intervenieren; im zweiten Fall setzt sich das Vollstreckungsverfahren aufgrund der ersetzenden Wirkung (mit ex-tunc-Wirkung) des Titels ohne Unterbrechung im Rahmen der im Berufungsurteil festgelegten Grenzen fort, wobei auch die zuvor durchgeführten Handlungen innerhalb dieser Grenzen weiterhin wirksam bleiben.
Das Urteil stützt sich auf Bestimmungen der Zivilprozessordnung, insbesondere auf die Artikel 474 und 336, die den vollstreckbaren Titel und die Wirksamkeit von Urteilen im Falle einer Berufung regeln. Die bisherige Rechtsprechung, wie in den Leitsätzen Nr. 2406 von 1986 und Nr. 29021 von 2018 hervorgehoben, bietet einen nützlichen Bezugsrahmen für die Auslegung der Folgen von Änderungen des Quantum Debeatur.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16664 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für Juristen und Gläubiger darstellt, die an Vollstreckungsverfahren beteiligt sind. Die Unterscheidung zwischen den Folgen der Änderung des Quantum Debeatur in Erhöhung oder Herabsetzung ermöglicht eine effektivere Steuerung von Vollstreckungsmaßnahmen und gewährleistet ein klares Verständnis der Verantwortlichkeiten und Rechte. Es ist für Gläubiger unerlässlich, im Falle einer Erhöhung des vollstreckbaren Titels umgehend tätig zu werden, während sie im Falle einer Herabsetzung die bestehende Vollstreckung im Rahmen der neuen Urteilsfestlegungen fortsetzen können.