Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Berufliche Vergütungen: Kommentar zur Verordnung Nr. 19228 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Berufsgebühren: Kommentar zur Verordnung Nr. 19228 von 2024

Der jüngste Eingriff des Obersten Kassationsgerichtshofs mit der Verordnung Nr. 19228 vom 12. Juli 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Berufsgebühren für Leistungen, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens sowie in Zivil- und Strafverfahren erbracht wurden. Dieses Urteil beleuchtet die Unterscheidung zwischen ordentlichen und besonderen Verfahren und hebt die Bedeutung einer korrekten Qualifizierung des zu befolgenden Verfahrens hervor.

Der rechtliche Kontext und das Urteil

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit seinem Urteil entschieden, dass im Falle von Forderungen nach Berufsgebühren das besondere Verfahren gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2011 nicht angewendet werden kann. Daher ist das zu befolgende Verfahren das ordentliche Erkenntnisverfahren oder alternativ das summarische Erkenntnisverfahren gemäß Art. 702-bis ZPO. Diese Entscheidung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Streitigkeiten über Berufsgebühren gehandhabt werden.

Berufsgebühren für Leistungen, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens sowie in Zivil- und Strafverfahren erbracht wurden - Anwendbares Verfahren - Verfahren gemäß Art. 14, Gesetzesdekret Nr. 150 von 2011 - Ausschluss - Folgen. Im Verfahren zur Erlangung von Gebühren für außerhalb eines Gerichtsverfahrens sowie in Zivil- und Strafverfahren erbrachte professionelle Leistungen ist nicht das besondere Verfahren zur Festsetzung von Anwaltsgebühren anwendbar, sondern das ordentliche Erkenntnisverfahren oder alternativ das summarische Erkenntnisverfahren gemäß Art. 702-bis ZPO vor dem Einzelrichtergericht, da die Streitigkeit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2011 fällt, der - aufgrund des Verweises auf Art. 28 des Gesetzes Nr. 794 von 1942 - das summarische Erkenntnisverfahren nur für Verfahren vorsieht, die die Festsetzung von Gebühren für gerichtliche Leistungen in Zivilsachen betreffen. Wenn das Verfahren gemäß Art. 14 falsch qualifiziert wird, ist das entsprechende Urteil nichtig, da diese Qualifizierung das Recht auf Verteidigung beeinträchtigt und für die Partei den Verlust einer gesetzlich anerkannten Berufungsinstanz bedeutet.

Die praktischen Auswirkungen des Urteils

Diese Entscheidung klärt nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern hat auch erhebliche praktische Auswirkungen für Anwälte und Mandanten. Es ist für die beteiligten Parteien von grundlegender Bedeutung, die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Verfahrensarten zu verstehen, um Fehler zu vermeiden, die das Recht auf Verteidigung beeinträchtigen könnten. Zu den relevantesten Folgen gehören:

  • Notwendigkeit, das ordentliche oder summarische Erkenntnisverfahren für Forderungen nach außergerichtlichen Gebühren zu nutzen.
  • Möglichkeit der Aufhebung des Urteils bei falscher Qualifizierung des Verfahrens.
  • Schutz des Rechts auf Verteidigung, der sicherstellt, dass die Parteien keine gesetzlich anerkannten Berufungsinstanzen verlieren.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 19228 von 2024 eine wichtige Anleitung für die Handhabung von Streitigkeiten über Berufsgebühren bietet. Das korrekte Verständnis der anwendbaren Normen und Verfahren ist nicht nur unerlässlich, um die Achtung der Rechte der Parteien zu gewährleisten, sondern auch, um die Professionalität der Anwälte zu schützen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle Rechtsakteure auf diese Details achten, um zukünftige Probleme zu vermeiden und eine gerechte und wirksame Justiz zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci