Die jüngste Verordnung Nr. 17005 vom 20. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichts, unter dem Vorsitz von Frau Dr. R. M. Di Virgilio und mit Herrn Dr. G. Fortunato als Berichterstatter, bietet eine wichtige Reflexion über den Mangel der unterlassenen Prüfung einer entscheidenden Tatsache, ein Thema von großer Bedeutung im italienischen Rechtswesen. In diesem Artikel beabsichtigen wir, die in dem Urteil dargelegten Grundsätze zu analysieren und nützliche Klarstellungen für das Verständnis des normativen und jurisprudentiellen Kontexts zu liefern.
Artikel 360 Absatz 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung, neu formuliert durch das Gesetzesdekret Nr. 83 von 2012, führt einen spezifischen Mangel ein, der im Rahmen einer Kassationsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Dieser Mangel bezieht sich auf die unterlassene Prüfung einer historischen Tatsache, sei sie Haupt- oder Nebentatsache, die sich aus den Akten ergibt und Gegenstand einer Erörterung zwischen den Parteien war. Das Gericht bekräftigt in dieser Verordnung, dass, damit ein Mangel der unterlassenen Prüfung vorliegt, die betreffende Tatsache entscheidenden Charakter haben muss, d. h. dass sie, wenn sie geprüft worden wäre, zu einem anderen Ergebnis des Rechtsstreits hätte führen können.
Kassationsbeschwerde - Grund gemäß Art. 360 Nr. 5 ZPO, neu formuliert durch das Gesetzesdekret Nr. 83 von 2012 - Mangel der unterlassenen Prüfung - Relevanz - Bedingungen. Art. 360 Absatz 1 Nr. 5 ZPO, neu formuliert durch Art. 54 des Gesetzesdekrets Nr. 83 von 2012, umgewandelt in das Gesetz Nr. 134 von 2012, führt in die Rechtsordnung einen spezifischen Mangel ein, der per Kassation geltend gemacht werden kann, bezüglich der unterlassenen Prüfung einer historischen Tatsache, Haupt- oder Nebentatsache, deren Existenz sich aus dem Text des Urteils oder aus den Prozessakten ergibt, die Gegenstand einer Erörterung zwischen den Parteien war und entscheidenden Charakter hat (d. h. dass sie, wenn sie geprüft worden wäre, zu einem anderen Ergebnis des Rechtsstreits geführt hätte); daher stellt die unterlassene Prüfung von Beweismitteln an sich keinen Mangel der unterlassenen Prüfung einer entscheidenden Tatsache dar, wenn die im Rechtsstreit relevante historische Tatsache vom Richter ohnehin berücksichtigt wurde, auch wenn das Urteil nicht alle Beweisergebnisse wiedergibt.
Im vorliegenden Urteil hat das Oberste Kassationsgericht die Beschwerde von B. gegen Z. zurückgewiesen und hervorgehoben, dass die unterlassene Prüfung von Beweismitteln nicht automatisch einen Mangel der unterlassenen Prüfung einer entscheidenden Tatsache darstellt. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er klärt, dass auch wenn der Richter nicht jedes einzelne Beweismittel analysiert hat, dies nicht zwangsläufig einen Verfahrensfehler impliziert, wenn die relevanten Tatsachen berücksichtigt wurden.
Das Urteil Nr. 17005 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich des Mangels der unterlassenen Prüfung dar. Es klärt, dass nicht alle Mängel bei der Beweiswürdigung zu einer Annahme der Beschwerde führen. Das Gericht liefert durch die Bekräftigung der Bedeutung der Relevanz und der Berücksichtigung historischer Tatsachen ein nützliches Interpretationsinstrument für Anwälte und Richter. Es ist daher unerlässlich, dass die Parteien die Tatsachen und Beweismittel klar und präzise darlegen, da deren Relevanz den Ausgang des Rechtsstreits erheblich beeinflussen kann.