Das Urteil Nr. 18623 vom 8. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Vergabe des integrierten Wasserdienstes an Inhouse-Gesellschaften. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Rechtmäßigkeit solcher Praktiken, sondern dient auch als Referenzpunkt für das Verständnis der Dynamik zwischen öffentlichem Recht und Wettbewerb in unserem Rechtssystem.
Der integrierte Wasserdienst ist ein grundlegender Bereich für das tägliche Leben der Bürger, und seine Verwaltung wird oft Gesellschaften anvertraut, die vollständig im Besitz von öffentlichen Körperschaften sind. Das vorliegende Urteil stellt fest, dass die direkte Vergabe an diese Gesellschaften nicht gegen den gemeinschaftlichen Grundsatz des Wettbewerbs verstößt, da diese Gesellschaften als interne Gliederung der öffentlichen Körperschaft betrachtet werden.
AKTIENGESELLSCHAFT (BEGRIFF, MERKMALE, UNTERSCHIEDE) - IM ALLGEMEINEN. Die Ausübung der Tätigkeiten, die zum integrierten Wasserdienst gehören, kann direkt an "Inhouse"-Gesellschaften (vollständig im Besitz von öffentlichen Körperschaften und im optimalen geografischen Gebiet gelegen) vergeben werden, ohne dass dies eine Verletzung des gemeinschaftlichen Grundsatzes des Wettbewerbs darstellt, da diese Gesellschaften, obwohl sie eine eigenständige juristische Person sind, einer internen Gliederung der sie gründenden Körperschaft gleichgestellt sind, mit der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Grundsätze der Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit zu beachten, im Hinblick auf den Schutz des besonderen öffentlichen Interesses, dem sie vorstehen.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass Inhouse-Gesellschaften die Grundsätze der Korrektheit und Rechtmäßigkeit einhalten. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften, auch wenn sie vom Wettbewerb ausgenommen sind, dennoch transparent und verantwortungsbewusst agieren müssen. Die Bezugsnormen, einschließlich des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006, legen einen klaren rechtlichen Rahmen für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungen fest, erfordern aber auch eine ständige Überwachung.
Das Urteil Nr. 18623 von 2024 stellt einen wichtigen Sieg für Inhouse-Gesellschaften und ihre Legitimität im Rahmen der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen dar. Es ist jedoch von grundlegender Bedeutung, dass diese Einheiten weiterhin mit einem hohen Maß an Verantwortung und Transparenz agieren, um sicherzustellen, dass der integrierte Wasserdienst effizient und im Einklang mit dem öffentlichen Interesse verwaltet wird. Es liegt nun an den öffentlichen Körperschaften, diese Gesellschaften sorgfältig zu überwachen und sicherzustellen, dass die Dienstleistungs- und Qualitätsziele stets erreicht werden.