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Urteil Nr. 16136 von 2024: Immunität der Volksrepublik China und italienische Gerichtsbarkeit. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 16136 von 2024: Immunität der Volksrepublik China und italienische Gerichtsbarkeit

Die kürzlich ergangene Anordnung Nr. 16136 vom 11. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat erhebliches Interesse geweckt, insbesondere im Hinblick auf die gegen die Volksrepublik China erhobenen Schadensersatzansprüche für Schäden, die aus der Covid-19-Pandemie resultieren. Das Gericht hat die Zuständigkeit des italienischen Richters verneint und sich auf den Grundsatz der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit berufen.

Der Kontext des Urteils

Die vom Gericht behandelte zentrale Frage betrifft die Möglichkeit, ein Schadensersatzverfahren gegen eine ausländische staatliche Stelle wegen als schädigend erachteter Handlungen einzuleiten. Insbesondere hat das Gericht erklärt, dass die gegen China erhobene Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit der Verbreitung des Virus aufgrund der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit unzulässig ist, die als völkerrechtliche Gewohnheitsregel gilt.

Leitsatz des Urteils

Covid-19-Pandemie – Gegen die Volksrepublik China erhobene Schadensersatzforderung – Italienische Gerichtsbarkeit – Ausschluss – Begründung – Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit – Begründbarkeit – Handlungen "iure imperii" – Grenzen. Die Zuständigkeit des italienischen Gerichts für die gegen die Volksrepublik China erhobene Forderung auf Schadensersatz für Schäden, die aus der Verbreitung der Covid-19-Pandemie resultieren, fehlt aufgrund der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit, die als völkerrechtliche Gewohnheitsregel für alle Handlungen "iure imperii" gilt, die eine Ausprägung der eigenen Souveränität der politischen Macht darstellen, mit Ausnahme derjenigen, die unveräußerliche Rechte der Person verletzen und Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Immunität und Handlungen iure imperii

Das Gericht hat bekräftigt, dass die Immunität ausländischer Staaten für alle Handlungen gilt, die iure imperii, d. h. in Ausübung ihrer Souveränität, begangen werden. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung, um die Achtung der internationalen Beziehungen und die Nichteinmischung in das souveräne Recht jedes Staates zu gewährleisten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie im Falle von Handlungen, die unveräußerliche Rechte der Person verletzen oder Kriegsverbrechen darstellen, die ein Eingreifen der italienischen Gerichtsbarkeit rechtfertigen können.

  • Immunität von der Zivilgerichtsbarkeit
  • Handlungen iure imperii
  • Ausnahmen von der Immunität

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16136 von 2024 eine wichtige Klarstellung zur Frage der italienischen Gerichtsbarkeit gegenüber ausländischen Staaten darstellt. Es unterstreicht das sensible Gleichgewicht zwischen Völkerrecht und den Gerechtigkeitsbedürfnissen der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf zukünftige Klageversuche gegen ausländische Staaten auswirken wird und welche Entwicklungen hinsichtlich der Haftung für Schäden, die durch globale Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie verursacht wurden, eintreten werden.

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