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Kommentar zu Urteil Nr. 28218 von 2023: Familienmisshandlungen und ungünstige Vorschriften. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 28218 von 2023: Misshandlung von Familienangehörigen und ungünstige Gesetze

Das jüngste Urteil Nr. 28218 vom 24. Januar 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Reflexionspunkte zur Anwendung von Gesetzen im Bereich der Misshandlung von Familienangehörigen und zur Gesetzesnachfolge. Insbesondere befasst sich der untersuchte Fall mit dem komplexen Thema der ungünstigen nachfolgenden Norm, einem entscheidenden Aspekt für den Schutz der Rechte von Opfern familiärer Straftaten.

Die ungünstige nachfolgende Norm

Das Gericht hat klargestellt, dass im Falle von Misshandlungen von Familienangehörigen und Haushaltsmitgliedern die Anwendbarkeit der ungünstigen nachfolgenden Norm auf spezifische Situationen beschränkt ist. Gemäß der in der Entscheidung ausgedrückten Maxime: "Gewohnheitsverbrechen - Gesetzesnachfolge - Ungünstige nachfolgende Norm - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Bereich der Misshandlung von Familienangehörigen und Haushaltsmitgliedern, wenn ein Teil der Handlung unter Geltung der strafbaren Bestimmung gemäß Art. 572 Strafgesetzbuch begangen wurde, wie sie durch Art. 4, Abs. 1, lit. d), Gesetz vom 1. Oktober 2012, Nr. 172, verschärft wurde, findet die für den Täter ungünstige nachfolgende Norm nur Anwendung, wenn nach ihrem Inkrafttreten ein Verhaltenssegment liegt, das für sich allein ausreicht, um die Gewohnheit des Verbrechens zu begründen."

Gewohnheitsverbrechen - Gesetzesnachfolge - Ungünstige nachfolgende Norm - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Bereich der Misshandlung von Familienangehörigen und Haushaltsmitgliedern, wenn ein Teil der Handlung unter Geltung der strafbaren Bestimmung gemäß Art. 572 Strafgesetzbuch begangen wurde, wie sie durch Art. 4, Abs. 1, lit. d), Gesetz vom 1. Oktober 2012, Nr. 172, verschärft wurde, findet die für den Täter ungünstige nachfolgende Norm nur Anwendung, wenn nach ihrem Inkrafttreten ein Verhaltenssegment liegt, das für sich allein ausreicht, um die Gewohnheit des Verbrechens zu begründen.

Diese Überlegung ist grundlegend, um zu verstehen, wie Gesetzesänderungen bereits erfolgte Handlungen beeinflussen können, insbesondere bei gewohnheitsmäßigen Straftaten. Die Norm, die die Position des Täters verschlechtert, kann nicht rückwirkend angewendet werden, es sei denn, es treten neue Verhaltenssegmente auf, die ausreichen, um die Gewohnheit der Straftat selbst zu begründen.

Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen des Urteils Nr. 28218 gehen weit über den spezifischen Fall hinaus. Hier einige wichtige Überlegungen:

  • Der Schutz von Opfern von Misshandlungen muss mit den Rechten des Täters abgewogen werden, wobei rückwirkende Anwendungen von Strafnormen vermieden werden müssen.
  • Es ist unerlässlich, dass Gesetzesänderungen klar und verständlich sind, damit alle Akteure des Rechtssystems gesetzeskonform handeln können.
  • Das Gericht bekräftigt den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, wonach niemand bestraft werden kann, es sei denn, aufgrund eines Gesetzes, das die Tatbestandsmerkmale ausdrücklich vorsieht.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28218 von 2023 einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich der Misshandlung von Familienangehörigen darstellt. Es klärt das heikle Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Opfer und der Achtung der Rechte des Täters und unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Anwendung der geltenden Normen. Die Frage der Gesetzesnachfolge und der ungünstigen nachfolgenden Normen bleibt ein entscheidendes Thema für das Strafrecht und wirft bedeutende Fragen hinsichtlich der Gerechtigkeit und Fairness bei der Behandlung familiärer Straftaten auf.

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