Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Beschluss Nr. 5490 von 2023 einen komplexen Fall zur Berufshaftung im Gesundheitswesen behandelt und dabei grundlegende Rechtsgrundsätze bezüglich der Beweislast und der Haftung von Gesundheitseinrichtungen hervorgehoben. Der Fall betraf den Tod einer Patientin, C.C., infolge einer Staphylokokken-Infektion, die sie während einer Operation erlitten hatte.
Das Berufungsgericht Turin hatte die Berufung der Angehörigen der Patientin als unzulässig erklärt und damit die Abweisung des Schadensersatzanspruchs durch das Gericht von Verbania bestätigt. Die Entscheidung beruhte auf der Feststellung, dass die Infektion auf ein unvorhersehbares und nicht vermeidbares Ereignis zurückzuführen sei, wodurch die Haftung der Gesundheitseinrichtung und der beteiligten Ärzte ausgeschlossen wurde.
Die Haftung des Krankenhauses ist vertragsrechtlicher Natur und muss durch klare und spezifische Beweise nachgewiesen werden.
Die Beschwerdeführer bestritten das Urteil und argumentierten, dass der Kausalzusammenhang zwischen der Operation und dem Tod der Patientin nachgewiesen worden sei und dass die Einrichtung keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um ihre Haftung auszuschließen. Das Kollegium gab der Beschwerde statt und hob hervor, dass die von C.C. erworbene Infektion im Rahmen der Operation als vorhersehbares Ereignis betrachtet werden müsse.
Das Urteil des Kassationsgerichtshofs bezieht sich auf verschiedene Artikel des Zivilgesetzbuches, insbesondere auf die Artikel 1218, 2697, 2727 und 2729, die sich mit der vertraglichen Haftung und der Beweislast befassen. Insbesondere betont das Kollegium, dass:
Der Kassationsgerichtshof befand, dass das erstinstanzliche Gericht die vorgelegten Beweise nicht angemessen berücksichtigt und sich auf eine oberflächliche Würdigung der Beweise beschränkt habe. Die Entscheidung, die Sache an das Berufungsgericht Turin zurückzuverweisen, bedeutet, dass der Fall mit einer eingehenderen Analyse der spezifischen Umstände und der von der Einrichtung getroffenen Sicherheitsmaßnahmen neu geprüft werden muss. Dies stellt eine wichtige Erinnerung an die Notwendigkeit einer strengen Anwendung der Vorschriften zur Berufshaftung im Gesundheitswesen dar.
Das Urteil Nr. 5490 von 2023 des Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Berufshaftung im Gesundheitssektor. Es unterstreicht die Bedeutung eines strengen Ansatzes bei der Bewertung von Beweisen und beim Nachweis der Nichtzurechenbarkeit schädigender Ereignisse. Die vom Gericht hervorgehobenen Rechtsgrundsätze sind von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensicherheit und den Schutz ihrer Rechte, nicht nur in Übereinstimmung mit den italienischen, sondern auch mit den europäischen und internationalen Vorschriften.