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Europäischer Schutzbefehl: Kommentar zum Urteil Nr. 49642 von 2023 | Anwaltskanzlei Bianucci

Europäische Schutzanordnung: Kommentar zum Urteil Nr. 49642 von 2023

Das Urteil Nr. 49642 vom 6. Dezember 2023, erlassen vom italienischen Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Auslegung der europäischen Schutzanordnung, insbesondere für Fälle, die minderjährige Opfer von Straftaten der internationalen Kindesentführung betreffen. Die Entscheidung stützt sich auf europäische und nationale Vorschriften und klärt entscheidende Aspekte für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und damit zusammenhängender Straftaten.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Die europäische Schutzanordnung ist ein Rechtsinstrument, das eingeführt wurde, um die Sicherheit von Opfern von Gewalt zu gewährleisten und ihnen zu ermöglichen, Schutzmaßnahmen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erhalten. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat in seinem Urteil erklärt, dass der Wille des Opfers, in einen anderen Staat umzuziehen, für die Anwendung solcher Maßnahmen nicht relevant ist.

Europäische Schutzanordnung – Relevanz des freiwilligen Umzugs des Opfers in einen anderen Staat – Ausschluss – Folgen – Minderjähriges Opfer der Straftat gemäß Art. 574-bis StGB – Anwendbarkeit – Bestehen. Im Hinblick auf die europäische Schutzanordnung gemäß den Richtlinien 2012/29/EU und 2011/99/EU ist der Wille des zu schützenden Opfers, in einen anderen Mitgliedstaat umzuziehen, nicht relevant, sodass das Instrument auch dann anwendbar ist, wenn sich die Person nicht "aus eigenem Antrieb" entfernt hat, da sie minderjährig und Opfer der Straftat der internationalen Kindesentführung gemäß Art. 574-bis StGB ist.

Die Auswirkungen des Urteils auf Minderjährige

Das Urteil legt den Schwerpunkt auf den Schutz von Minderjährigen und legt fest, dass Schutzmaßnahmen auch dann anwendbar sein müssen, wenn kein freiwilliger Umzug stattgefunden hat. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines stärkeren Schutzes der Rechte von Minderjährigen dar, die häufig in Situationen häuslicher Gewalt verwickelt sind. Die italienische Gesetzgebung zielt, im Einklang mit den europäischen Richtlinien, darauf ab, sicherzustellen, dass Opfer, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Situation, angemessene Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 49642 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs klärt, dass im Rahmen der europäischen Schutzanordnung der Wille des Opfers zum Umzug die Möglichkeit, rechtlichen Schutz zu erhalten, nicht beeinträchtigen darf. Dieser Aspekt ist besonders relevant für minderjährige Opfer von Straftaten der internationalen Kindesentführung. Die Entscheidung bietet eine klare Richtung für Juristen und soziale Dienste und unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass jedes Opfer Zugang zu den für seine Sicherheit erforderlichen Maßnahmen erhält, unabhängig von den Umständen des Umzugs.

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