Das Urteil Nr. 14710 vom 27. März 2024, hinterlegt am 10. April 2024, stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis der Strafverfolgbarkeit von Straftaten im Lichte der jüngsten Gesetzesänderungen dar. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass ein Freispruch wegen fehlender Strafverfolgungsvoraussetzungen nichtig ist, wenn der Richter den Parteien keine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen der Anklage gewährt hat.
Das Urteil steht im Kontext des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2022, das wesentliche Änderungen im Bereich der Strafverfolgbarkeit von Straftaten eingeführt hat. Insbesondere sieht der neue Rechtsrahmen vor, dass auch Änderungen der Anklage vom Richter berücksichtigt werden müssen, wenn sie dazu geeignet sind, die Straftat von Amts wegen verfolgbar zu machen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die Möglichkeit, eine erschwerende Umstand anzufechten, nicht ignoriert werden darf, insbesondere wenn der Richter bereits eine Entscheidung über die Strafverfolgbarkeit getroffen hat.
Das Gericht hat betont, dass die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs einer der Hauptgründe für die Nichtigkeit der Entscheidung ist. Tatsächlich beschränkte der Richter im vorliegenden Fall die Erörterung der Parteien ausschließlich auf die Frage der Strafverfolgbarkeit und versäumte es, die nachrangige Anklage eines erschwerenden Umstands durch die Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen. Dieser Ansatz führte zu einer absolut nichtigen Entscheidung.
STRAFBARKEIT - Nach dem Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 eingetretene Strafverfolgbarkeit auf Antrag des Geschädigten - Nachrangige Anklage eines erschwerenden Umstands, der die von Amts wegen erfolgende Strafverfolgung bedingt - Entscheidung gemäß Art. 129 Strafprozessordnung wegen fehlenden Antrags - Schlussfolgerungen der Parteien nur zur Strafverfolgbarkeit - Folgen - Nichtigkeit der Entscheidung - Gründe. Eine Entscheidung gemäß Art. 129 Strafprozessordnung wegen fehlender vorgeschriebener Strafverfolgungsvoraussetzungen ist absolut und allgemein nichtig wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, wenn der Richter den Parteien nur zur Frage der Strafverfolgbarkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat und die Änderung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, die einen erschwerenden Umstand nach sich zieht, der die Straftat von Amts wegen verfolgbar macht, als irrelevant und verspätet erachtet hat.
Das Urteil Nr. 14710 von 2024 bekräftigt die Bedeutung der Einhaltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und die Notwendigkeit, die im Laufe des Verfahrens eingetretenen Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Die Entscheidungen des Richters müssen die Komplexität und Dynamik des Strafverfahrens widerspiegeln, um ein faires Recht auf Verteidigung und die korrekte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten. In einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Umfeld ist es unerlässlich, dass alle am Strafverfahren Beteiligten angemessen informiert und vertreten sind.