Der Steuerstreit ist ein komplexes und sehr wichtiges Gebiet sowohl für Steuerzahler als auch für Steuerbehörden. Die Verordnung Nr. 11072 vom 24. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen zur Frage der Gerichtskosten, insbesondere im Hinblick auf den Kostenausgleich bei teilweisem Stattgeben von Anträgen des Steuerzahlers. Die Analyse dieser Verordnung ermöglicht uns ein besseres Verständnis der Dynamiken im Zusammenhang mit der Anerkennung von Steuerbefreiungen und den damit verbundenen Anwaltskosten.
Im vorliegenden Fall betraf die Streitigkeit eine Anfechtung eines Steuerbescheids durch C. (C. E.) gegen C. (D. M. A.) in Bezug auf sechs Immobilien. Der Steuerzahler bestritt die Nichtanerkennung von Befreiungen oder Ermäßigungen für einige von ihnen. Das Gericht bekräftigte, dass im Bereich der Kosten im Steuerverfahren die Anfechtung wegen Nichtanerkennung gesonderter Befreiungen einen einzigen, in mehreren Punkten gegliederten Antrag darstellt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er bedeutet, dass das teilweise Stattgeben der Anträge den Kostenausgleich rechtfertigt, auch wenn das Endergebnis zugunsten der Steuerbehörde ausfällt.
Im Allgemeinen. Im Bereich der Kosten im Steuerverfahren stellt die Anfechtung des Steuerbescheids durch den Steuerzahler wegen Nichtanerkennung gesonderter und eigenständiger Befreiungen oder Ermäßigungen für einzelne Immobilien in Bezug auf dieselbe Steuer einen einzigen, in einer Vielzahl von Punkten gegliederten Antrag dar, hinsichtlich dessen das teilweise Stattgeben, auch nach Aufhebung des angefochtenen Urteils zugunsten der Steuerbehörde, eine geeignete Rechtfertigung für den Ausgleich der Gerichtskosten darstellt. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Kassationsgerichtshof die angefochtene Entscheidung, die den Ausgleich der Streitkosten des Berufungsverfahrens aufgrund der teilweisen Begründetheit der vom Amt eingelegten Beschwerde angeordnet hatte, da die Befreiung von der Imu in Bezug auf zwei der sechs vom angefochtenen Bescheid betroffenen Immobilien anerkannt worden war).
Diese Entscheidung hat mehrere bedeutende Auswirkungen für Steuerzahler und für die Verwaltung von Anwaltskosten im Steuerbereich. Insbesondere ist hervorzuheben:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11072 von 2024 einen Schritt nach vorn bei der Wahrung der Rechte der Steuerzahler im Steuerstreit darstellt. Sie klärt, dass die Gerichtskosten auch bei teilweisem Stattgeben der Anträge ausgeglichen werden können, was dem Steuerzahler einen größeren Schutz bietet. Es ist unerlässlich, dass Fachleute aus dem Rechts- und Steuerbereich diese Hinweise berücksichtigen, um ihre Mandanten in ähnlichen Situationen bestmöglich zu beraten.