Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Gesundheitsrechtliche Haftung und Beweislast: Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts, Abt. III, Beschluss Nr. 12585 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung im Gesundheitswesen und Beweislast: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sektion III, Ord. Nr. 12585 von 2024

Der Oberste Kassationsgerichtshof befasst sich mit der Verordnung Nr. 12585 von 2024 mit einem Fall von besonderer Bedeutung im Bereich der Haftung im Gesundheitswesen und untersucht das heikle Thema der Beweislast bei Fällen von medizinischem Fehlverhalten. In diesem Artikel werden wir die Einzelheiten des Urteils und seine Auswirkungen im Kontext des italienischen Zivilrechts untersuchen.

Der zu prüfende Fall

Der Fall betrifft die Schadensersatzklage von A.A. und B.B. gegen die ASL Nr. 2 Lanciano Vasto Chieti nach dem Tod ihrer neugeborenen Kinder C.C. und E.E. aufgrund von im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Insbesondere hatte das Gericht von Chieti die Forderung nur teilweise stattgegeben und die Haftung der Gesundheitseinrichtung für den Tod von C.C. anerkannt, während für E.E. die Berufung der ASL stattgegeben wurde.

Die Besonderheit des Sachverhalts rechtfertigt die Kostentragung für die vorliegende Instanz, da sich die Abteilung als infiziert erwiesen hatte und es zu weiteren Todesfällen von Neugeborenen gekommen war.

Die Begründung des Obersten Kassationsgerichtshofs

Der Oberste Kassationsgerichtshof wies die von den Eltern eingelegte Berufung zurück und hob verschiedene kritische Punkte hervor. Erstens betonte der Gerichtshof, dass die ASL in ihrer Berufung spezifisch die Anwesenheit infizierter Katheter und Schläuche bestritten hatte. Die Berufungskläger konnten nicht nachweisen, dass diese Geräte steril waren, was zu einer Unzulässigkeit ihrer Argumente führte.

Zweitens stellte sich heraus, dass das Berufungsgericht eine Unterscheidung zwischen den Fällen von C.C. und E.E. auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten vorgenommen hatte. Letztere wurden von den Berufungsklägern nicht angemessen bestritten, die es versäumten, einen kausalen Zusammenhang zwischen den Gesundheitszuständen und den Todesfällen nachzuweisen.

Auswirkungen auf das Recht auf Gesundheit

Dieses Urteil beleuchtet einige grundlegende Fragen im Zusammenhang mit dem Recht auf Gesundheit und der Haftung von Gesundheitseinrichtungen. Die Eltern befanden sich in einer schwierigen Lage, da die Beweislast für die Unrichtigkeit des Handelns der ASL bei ihnen lag. Die italienischen Normen, insbesondere Artikel 2697 des Zivilgesetzbuches, legen fest, dass jeder, der ein Recht geltend machen will, die Tatsachen beweisen muss, die dessen Grundlage bilden.

  • Die vertragliche Haftung der ASL erfordert den Nachweis der Nichterfüllung durch die Einrichtung.
  • Der Grundsatz des "höheren Wahrscheinlichkeitsgrads" könnte in ähnlichen Situationen angewendet werden, aber es bleibt dem Kläger überlassen, die Haftung nachzuweisen.
  • Die Bedeutung der medizinischen Dokumentation und ihrer Integrität zum Nachweis möglicher Fahrlässigkeit.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 12585 von 2024 wichtige Einblicke in das Verständnis der Dynamik der Haftung im Gesundheitswesen in Italien bietet. Es unterstreicht die Bedeutung der Beweislast und die Schwierigkeiten, mit denen die Bürger bei der Verfolgung ihrer Rechte in komplexen Kontexten wie dem Gesundheitswesen konfrontiert sind. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Aufmerksamkeit für das Beweismittelmanagement im medizinisch-rechtlichen Bereich, um ein angemessenes Schutzniveau für Patienten und ihre Familien zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci