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Verfügung Nr. 10367 von 2024: der Wert der Klage im fakultativen Streitgenossenschaft. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 10367 von 2024: Der Streitwert bei fakultativer Streitgenossenschaft

Die jüngste Verordnung Nr. 10367 vom 17. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von R. F., bietet wichtige Klarstellungen zur Bestimmung des Streitwerts im Falle einer fakultativen Streitgenossenschaft gemäß Art. 103 ZPO. Dieses Thema ist von erheblichem Interesse für Anwälte und Rechtsexperten, da es nicht nur die Prozessstrategie, sondern auch die Festsetzung von Anwaltsgebühren beeinflusst.

Die fakultative Streitgenossenschaft und ihre Regelung

Die fakultative Streitgenossenschaft, geregelt in Artikel 103 der Zivilprozessordnung, liegt vor, wenn mehrere Kläger oder Beklagte an einem Prozess beteiligt sind, ihre Ansprüche jedoch autonom bleiben. Das Gericht hat mit dieser Verordnung betont, dass in solchen Fällen der Streitwert nicht durch Addition der Werte der einzelnen Ansprüche bestimmt werden kann, da diese als getrennt und autonom betrachtet werden.

  • Streitwert: keine Addition der Ansprüche.
  • Bezugnahme auf den Anspruch mit dem höchsten Wert.
  • Auswirkungen auf die Gebührenfestsetzung.
Im Allgemeinen. Im Falle einer fakultativen Streitgenossenschaft gemäß Art. 103 ZPO bestimmt sich der Streitwert nicht durch Addition der Werte der einzelnen Ansprüche, die von einem Kläger gegen mehrere Beklagte oder von mehreren Klägern gegen einen Beklagten geltend gemacht werden, da diese, da sie nur auf der subjektiven Seite kumuliert sind, als voneinander getrennt und autonom zu betrachten sind. Stattdessen ist auf das Kriterium des Anspruchs mit dem höchsten Wert Bezug zu nehmen, mit der Folge, dass auch für die Festsetzung der dem Anwalt zustehenden Gebühren, der mehrere Parteien vertreten hat, die Höhe der Standardvergütung (auf die die Erhöhungs- und Herabsetzungsbeträge gemäß Art. 4 Abs. 2 und 4 des Ministerialdekrets Nr. 55 von 2014 anzuwenden sind) innerhalb des entsprechenden Gebührenrahmens in Bezug auf den Anspruch (oder die Verurteilung) mit dem höchsten Betrag zu bestimmen ist.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Diese Entscheidung hat erhebliche Konsequenzen für alle Rechtsakteure. Insbesondere stellt sie klar, dass auch für die Festsetzung der Anwaltsgebühren nicht der aggregierte Wert der Ansprüche, sondern der Wert des höchsten Anspruchs zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz vermeidet das Risiko einer Überschätzung des Streitwerts und der Rechtskosten, was das System gerechter und nachhaltiger macht.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 10367 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis der Regelung der fakultativen Streitgenossenschaft und der Bestimmung des Streitwerts darstellt. Anwälte müssen diese Hinweise besonders beachten, um Fehler bei der Bearbeitung von Fällen und der Festsetzung von Gebühren zu vermeiden. Die vom Gericht gebotene Klarheit trägt zur korrekten Anwendung der Vorschriften und zum besseren Schutz der Rechte der Mandanten bei.

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