Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 11188 vom 26. April 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Frage der teilweisen Nichtigkeit von Verträgen und deren Folgen. Insbesondere klärt das Urteil, wie die Existenz einer nichtigen Klausel die Gültigkeit des gesamten Vertrags beeinflussen kann, und liefert nützliche Hinweise für Juristen und Vertragsparteien.
Die Klage sah Z. (vertreten durch P.) und N. (vertreten durch D.C.) als Parteien, und der Oberste Kassationsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts von Tarent. Die zentrale Frage war, ob die Anwesenheit einer nichtigen Klausel die Ungültigkeit des gesamten Vertrags zur Folge haben könnte oder ob dessen Gültigkeit erhalten bleiben könnte. Das Gericht betonte die Bedeutung der Bewertung der Absicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Nichtigkeit einer einzelnen Klausel - Auswirkungen - Ausdehnung der Ungültigkeit auf den gesamten Vertrag oder dessen Erhaltung - Kriterien - Beweislast des Interessenten - Überprüfung durch den Richter - Inhalt. Gemäß der Bestimmung in Art. 1419 des Zivilgesetzbuches muss der Nachweis, dass die Parteien den Vertrag ohne den von Nichtigkeit betroffenen Teil nicht abgeschlossen hätten, mit der Folge der Ausdehnung der Ungültigkeit auf den gesamten Vertrag, vom Interessenten erbracht werden. Hierfür ist eine Bewertung erforderlich, die dem Richter des Sachverhalts obliegt und in der Revisionsinstanz nicht angefochten werden kann, wenn sie angemessen und rational begründet ist, in Bezug auf den potenziellen Willen der Vertragsparteien im Hinblick auf die Möglichkeit des Ausbleibens der nichtigen Klausel und somit im Hinblick auf das konkret verfolgte Interesse.
Dieser Leitsatz hebt hervor, dass im Falle einer teilweisen Nichtigkeit der Interessent nachweisen muss, dass der Vertrag ohne die ungültige Klausel nicht abgeschlossen worden wäre. Dieser Nachweis muss vom Richter des Sachverhalts bewertet werden, der zu prüfen hat, ob die Parteien den Vertrag auch in Abwesenheit der angefochtenen Klausel beibehalten wollten.
Die Folgen dieser Entscheidung sind bedeutsam:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 11188 von 2024 entscheidende Denkanstöße für die Vertragsverwaltung und die teilweise Nichtigkeit liefert. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die an einem Vertrag beteiligten Parteien die Auswirkungen der von ihnen eingefügten Klauseln vollständig verstehen, da die mögliche Nichtigkeit einer Klausel erhebliche Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung haben kann. Daher ist Rechtsberatung unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Rechtssicherheit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten.