Die jüngste Verordnung Nr. 10430, erlassen am 17. April 2024 vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet bedeutende Einblicke in die Qualifizierung von Zahlungsaufforderungen von Fachleuten. Insbesondere hat der Fall M. (MARCHI LUCA) gegen G. die heikle Frage des Verzichts auf Berufsgebühren und die korrekte Auslegung von während eines Rechtsstreits versandten Mitteilungen beleuchtet.
Der Gerichtshof hat sich zur Gültigkeit eines Schreibens geäußert, das die Zahlung "in voller Höhe aller bis zu diesem Datum angefallenen Ansprüche" forderte. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass eine solche Mitteilung, sofern keine klare Absicht des Fachmanns vorliegt, auf seine Rechte zu verzichten, nicht als Verzicht auf geschuldete Gebühren angesehen werden kann. Dieses Prinzip ist für Fachleute im Rechtsbereich und ihre Mandanten von entscheidender Bedeutung, da es klare Grenzen für die Möglichkeit der Aufteilung der Einheitlichkeit der beruflichen Leistung festlegt.
Im Allgemeinen. Das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung "in voller Höhe aller bis zu diesem Datum angefallenen Ansprüche" (in diesem Fall übrigens während eines Rechtsstreits versandt), mangels einer eindeutigeren Verzichtserklärung des Fachmanns, hat keine verfügende Wirkung und keinen Verzicht auf weitere Ansprüche und spezifische Rechte aus der Ausübung des Anwaltsmandats, da es nicht zulässig ist, die Einheitlichkeit der beruflichen Leistung aufzuteilen.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung einer klaren und unmissverständlichen Kommunikation seitens des Fachmanns. Wenn keine ausdrückliche Verzichtserklärung vorliegt, kann die bloße Zusendung einer Zahlungsaufforderung nicht als Verzicht auf Rechte interpretiert werden. Dieses Prinzip stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften, wie die Artikel 2233 und 2234 des Zivilgesetzbuches, die die Berufsgebühren und die Modalitäten der Erfüllung von Verpflichtungen regeln.
Die Auswirkungen dieser Verordnung sind vielfältig:
Diese Elemente sind nicht nur für Juristen, sondern auch für ihre Mandanten von wesentlicher Bedeutung, die sich der Rechte und der Art und Weise, wie Erwartungen hinsichtlich der Gebühren gehandhabt werden, bewusst sein müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 10430 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klarheit beruflicher Beziehungen und zum Schutz der Rechte von Fachleuten darstellt. Sie erinnert uns an die Bedeutung klarer Kommunikation und der Notwendigkeit, die eigenen Absichten bezüglich geschuldeter Gebühren zu formalisieren. Dies schützt nicht nur die Rechte des Fachmanns, sondern gewährleistet auch eine größere Transparenz in den Beziehungen zwischen Anwälten und Mandanten.