Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 5489 vom 2023 stellt einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf die Berufshaftung im Gesundheitswesen dar. Die Entscheidung, an der die Klinik Villa del Sole und andere Parteien beteiligt waren, konzentriert sich darauf, wie Unterlassungen bei der Behandlung eines Frühgeborenen zu schweren und irreversiblen Schäden beigetragen haben.
Der Fall betraf ein Paar, D.D. und F.F., das nach der Geburt ihres Sohnes E.E. schwere Atemprobleme und eine Hirnhautentzündung feststellte, die zu invalidisierenden Krankheiten führte. Sie verklagten den Gynäkologen, die Klinik und die Liquidationsverwaltung der USL auf Schadensersatz und behaupteten, es bestehe ein kausaler Zusammenhang zwischen den unterlassenen Handlungen und dem dem Neugeborenen zugefügten Schaden.
Das Gericht stellte klar, dass die Haftung nicht auf der Grundlage einer bloßen statistischen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, sondern auch die Logik und die konkreten Umstände des Falles berücksichtigen muss.
Das Berufungsgericht hatte zunächst die gesamtschuldnerische Haftung der Klinik und des Krankenhauses anerkannt, aber der Oberste Kassationsgerichtshof hielt das erste Rechtsmittel für begründet und hob hervor, dass die Ursache des schädigenden Ereignisses die im Krankenhaus erworbene Infektion sei. Es wurde daher der Kausalzusammenhang erörtert und betont, dass die Unterlassungen der Klinik den Zustand des Neugeborenen verschlimmerten und die Wahrscheinlichkeit einer Infektion erhöhten.
Das Gericht stellte fest, dass die Kausalität nicht nur auf statistischen Daten, sondern auch durch eine logische und umstandsbezogene Analyse bewertet werden muss, wie in früheren Rechtsprechungen festgelegt.
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf den Gesundheitssektor, insbesondere im Hinblick auf die Haftung von Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung des professionellen Verhaltens und der Folgen, die sich aus Unterlassungen bei der Patientenversorgung ergeben können. Darüber hinaus wird das Prinzip des Kausalzusammenhangs um eine logische Dimension erweitert, die über die reine Statistik hinausgeht.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat, indem er das erste Rechtsmittel annahm und die Klage gegen die Klinik abwies, bekräftigt, dass jeder Fall von Berufshaftung eingehend geprüft werden muss, wobei die spezifischen Umstände und die verfügbaren Beweise zu berücksichtigen sind. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur den Schutz der Patienten, sondern auch eine größere Sicherheit für die Fachkräfte im Gesundheitswesen.