Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9221 von 2024, unter dem Vorsitz von Präsident C. M. und Berichterstatter A. P., bietet bedeutende Einblicke in die Beziehung zwischen dem Antrag auf Ratenzahlung von Steuern und der Unterbrechung der Verjährung. Insbesondere klärt das Urteil, dass ein solcher Antrag, auch wenn er mit Vorbehalten hinsichtlich der Rechte im Zusammenhang mit etwaigen gerichtlichen Feststellungen versehen ist, eine Schuldanerkennung darstellt und folglich die Verjährung gemäß Art. 2944 des Zivilgesetzbuches unterbricht.
Das Gericht hat festgestellt, dass der Antrag auf Ratenzahlung keine spezifische Anerkennungsabsicht des Schuldners erfordert. Dies bedeutet, dass selbst ohne eine ausdrückliche Erklärung der Schuldanerkennung die bloße Stellung eines Antrags auf Ratenzahlung erhebliche rechtliche Auswirkungen hat. Dies ist besonders relevant im Kontext der Insolvenzverwaltung, wo die Gewissheit des Datums des Ratenzahlungsantrags die Einwendbarkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter beeinflussen kann.
Antrag auf Ratenzahlung und auf eine erleichterte Regelung von Steuern - Unterbrechung der Verjährung - Relevanz - Anerkennungsabsicht - Ausschluss - Sachverhalt bezüglich der Einwendbarkeit gegenüber der Insolvenzverwaltung. Der Antrag auf Ratenzahlung und auf eine erleichterte Regelung von Steuern, auch wenn er mit einer Rettungsformel für Rechte im Zusammenhang mit dem Ergebnis laufender Gerichtsverfahren versehen ist, stellt eine Schuldanerkennung dar, an die Art. 2944 des Zivilgesetzbuches die Wirkung der Verjährungsunterbrechung knüpft, da es sich um eine rechtliche Handlung im engsten Sinne handelt, nicht empfangsbedürftiger Natur, die von demjenigen, der sie vornimmt, keine spezifische Anerkennungsabsicht verlangt, sondern nur die Freiwilligkeit und das Bewusstsein der Existenz der Schuld. (In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und hervorgehoben, dass der Beschluss über die Annahme des Antrags auf Ratenzahlung von Steuern ein sicheres Datum vor der Konkurserklärung hatte und daher dem Insolvenzverwalter auch in Bezug auf den Antrag auf Annahme des Vorteils, der vom Schuldner gestellt wurde, entgegengehalten werden konnte).
Die praktischen Folgen dieser Entscheidung sind für Schuldner und Rechtsexperten von großer Bedeutung. Tatsächlich unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit der Berücksichtigung des Datums der Einreichung des Ratenzahlungsantrags, da dieser im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine entscheidende Rolle spielen könnte. Das Gericht hat eine frühere Entscheidung aufgehoben und hervorgehoben, dass der Beschluss über die Annahme des Ratenzahlungsantrags ein sicheres Datum vor der Konkurserklärung hatte, was ihn dem Insolvenzverwalter entgegenhielt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 9221 von 2024 eine wichtige normative Klärung in Bezug auf Schuldanerkennung und Verjährungsunterbrechung darstellt. Das Urteil bestätigt, dass der Antrag auf Ratenzahlung von Steuern nicht nur eine relevante rechtliche Handlung darstellt, sondern auch direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit hat, diese Schuld in komplexen Kontexten wie dem der Insolvenzverwaltung geltend zu machen. Für Schuldner und ihre Rechtsberater ist es unerlässlich, diese Aspekte zu berücksichtigen, um eine effektive Verwaltung ihrer Schuldverhältnisse zu gewährleisten.