Die Landschaft des Strafrechts ist in ständiger Entwicklung, und die Urteile des Kassationsgerichtshofs sind wertvolle Wegweiser, um sich in den Falten neuer Vorschriften zurechtzufinden. Ein kürzlicher und bedeutender Eingriff des Obersten Gerichtshofs mit dem Urteil Nr. 17675 vom 16. April 2025 (hinterlegt am 9. Mai 2025) hat wichtige Klarstellungen zur Anwendung von Ersatzstrafen im Zusammenhang mit der bedingten Strafaufschiebung geliefert, insbesondere angesichts der durch die sogenannte Cartabia-Reform (D.Lgs. Nr. 150/2022) eingeführten Änderungen. Diese Entscheidung, deren Berichterstatter der Verfasser P. G. A. R. und der Präsident A. E. waren, mit dem Angeklagten S. M. und dem Staatsanwalt P. S., wird die gerichtliche Praxis tiefgreifend beeinflussen und für mehr Klarheit und Schutz für den Angeklagten sorgen.
Die Cartabia-Reform markierte einen Wendepunkt im italienischen Sanktionssystem und zielte darauf ab, das Gefängnissystem zu entlasten und durch eine breitere Anwendung von Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen Umerziehungspfade zu fördern. Insbesondere Artikel 71 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2022 führte ein Verbot der Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen ein, wenn die bedingte Strafaufschiebung bereits gewährt wurde. Ziel war es zu verhindern, dass ein Angeklagter Vorteile kumulieren konnte, indem er sowohl von der Aufschiebung (die die Vollstreckung der Strafe "einfriert") als auch von der Ersetzung (die die Freiheitsstrafe in eine weniger belastende umwandelt) profitierte. Die Regelung wies jedoch einen Graubereich auf, der zu Anwendungsunsicherheiten führte.
Der Kernpunkt, zu dem sich der Kassationsgerichtshof geäußert hat, betraf genau diese "Grauzone": Was passiert, wenn die bedingte Strafaufschiebung ohne die gesetzlichen Voraussetzungen gewährt wurde? Unter diesen Umständen befände sich der Angeklagte in einer paradoxen Situation: Einerseits hätte er keinen Anspruch auf den Vorteil der Aufschiebung; andererseits würde ihm das von Cartabia eingeführte Verbot auch den Zugang zu Ersatzstrafen verwehren. Diese Situation hätte zu einem doppelten Nachteil für den Verurteilten führen können, der zudem dem Risiko einer Widerrufung des illegitim gewährten Vorteils während der Vollstreckung ausgesetzt wäre. Das Berufungsgericht von Bari hatte mit Urteil vom 9. April 2024 die Frage aufgeworfen, die dann Gegenstand einer teilweisen Aufhebung mit Zurückverweisung durch den Obersten Gerichtshof war.
Der Oberste Gerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 17675 von 2025 eine bedeutsame Auslegungslösung angeboten und einen Rechtsgrundsatz aufgestellt, der darauf abzielt, die Notwendigkeit der Rationalisierung des Systems mit dem Schutz der Rechte des Angeklagten in Einklang zu bringen. Der Leitsatz lautet:
Das Verbot der Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen im Falle der Gewährung der bedingten Strafaufschiebung, eingeführt durch Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 150 vom 10. Oktober 2022, findet keine Anwendung, wenn der vorgenannte Vorteil mangels gesetzlicher Voraussetzungen gewährt wurde, da dem Angeklagten andernfalls die Möglichkeit verwehrt würde, die Ersetzung der Strafe zu erhalten, und er während der Vollstreckung dem Widerruf des illegitim gewährten Vorteils ausgesetzt wäre.
Diese Auslegung ist von grundlegender Bedeutung. Der Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass, wenn die bedingte Strafaufschiebung fälschlicherweise, mangels gesetzlicher Voraussetzungen (z. B. wegen Vorstrafen, die sie ausschließen würden, wie in den Artikeln 163 und 164 des Strafgesetzbuches vorgesehen), gewährt wurde, das Verbot des Zugangs zu Ersatzstrafen nicht greift. Dies bedeutet, dass der Angeklagte, auch wenn er einen "illegitimen" Vorteil erhalten hat, keinen weiteren Nachteil erleiden darf und auch nicht die Möglichkeit verlieren darf, eine Ersatzstrafe zu erhalten, die ihm ohne diese "fehlerhafte" Aufschiebung zugestanden hätte. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs steht im Einklang mit den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und vermeidet, dass ein Justizirrtum zu einem irreparablen Schaden für den Verurteilten führt.
Die praktischen Folgen dieser Entscheidung sind erheblich. Das Urteil des Kassationsgerichtshofs:
Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer Rechtsprechung, die auf die tatsächliche Anwendung der Grundsätze des fairen Verfahrens und der umerzieherischen Funktion der Strafe achtet, wie sie in Artikel 27 der Verfassung verankert ist.
Das Urteil Nr. 17675 von 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Rechtssicherheit und einer gerechteren Anwendung der Vorschriften über Ersatzstrafen und bedingte Strafaufschiebung dar. Durch die Klärung der Grenzen des von der Cartabia-Reform eingeführten Verbots hat der Oberste Gerichtshof die zentrale Bedeutung des Schutzes des Angeklagten bekräftigt und verhindert, dass Fehler bei der Gewährung von Strafvorteilen zu einer ungerechten Verschlechterung seiner Lage führen. Ein Eingriff, der die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls und einer Auslegung der Normen bestätigt, die auf die maximale Garantie der Grundrechte ausgerichtet ist.