Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Die Entdeckung, dass man wegen einer Steuerstraftat angeklagt wird, weil die eigene Steuererklärung von einem vertrauenswürdigen Fachmann fehlerhaft ausgefüllt wurde, ist eine zutiefst beunruhigende Erfahrung. Viele Steuerzahler glauben im guten Glauben, dass die Übertragung der steuerlichen Pflichten auf einen Steuerberater automatisch auch jede strafrechtliche Verantwortung auf diesen überträgt. Die italienische Rechtsprechung hat jedoch sehr klare Grenzen in dieser Angelegenheit festgelegt. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Ängste derer, die sich mit Vorwürfen der Agenzia delle Entrate und der Guardia di Finanza wegen scheinbar nicht eigener Fehler oder Versäumnisse auseinandersetzen müssen.

Der rechtliche Rahmen und das Urteil des Kassationsgerichtshofs 28158/2019

Im Bereich des Steuerstrafrechts stellt das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 28158/2019 einen grundlegenden Bezugspunkt dar, um die Grenzen der Verantwortung des Steuerzahlers zu verstehen. Der Oberste Gerichtshof hat einen entscheidenden Grundsatz bekräftigt: Die Unterschrift auf der Steuererklärung bindet den Steuerzahler an die darin enthaltenen Daten. Die Übertragung der Buchführung und der Erstellung von Erklärungen an einen externen Fachmann entbindet den Bürger oder Unternehmer in keiner Weise von seiner Überwachungspflicht.

Nach Ansicht der Richter ist für die Konstituierung einer Steuerstraftat Vorsatz, d. h. die bewusste und vorherbestimmte Absicht, Steuern zu hinterziehen, zwingend erforderlich. Der Kassationsgerichtshof präzisiert jedoch, dass der Steuerzahler sich nicht einfach auf seine steuerliche Unkenntnis oder die ausschließliche Schuld des Fachmanns berufen kann, es sei denn, er weist nach, dass er eine angemessene Kontrolle über die Handlungen des Fachmanns ausgeübt hat. Praktisch gesehen kann der Richter, wenn es offensichtliche Anzeichen für Unregelmäßigkeiten gibt, die eine Person mit durchschnittlicher Sorgfalt hätte bemerken müssen, auf das Vorliegen von Vorsatz schließen, zumindest in Form des Eventualvorsatzes. Die strafrechtliche Verantwortung des Steuerzahlers wird nur dann ausgeschlossen, wenn vor Gericht nachgewiesen werden kann, dass der Fachmann mit Täuschungsmanövern vorgegangen ist, die den Kunden vollständig getäuscht haben und somit jede Kontrolltätigkeit unmöglich gemacht haben.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Anklage im Steuerbereich erfordert eine sorgfältige, zeitnahe und strikt faktenbasierte Verteidigungsstrategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Strafrechtler in Mailand, konzentriert sich auf die detaillierte Rekonstruktion der Beziehungen zwischen dem Steuerzahler und dem beauftragten Fachmann. Das Hauptziel ist es, anhand von Dokumenten das Fehlen des psychologischen Elements der Straftat, d. h. das vollständige Fehlen einer Steuerhinterziehungsabsicht seitens des vertretenen Mandanten, nachzuweisen.

Die Anwaltskanzlei Bianucci analysiert eingehend alle Dokumente, die während des beruflichen Mandats ausgetauscht wurden: E-Mails, Quittungen über die Übergabe von Buchhaltungsunterlagen, Informationsbroschüren, angeforderte und erteilte Gutachten. Es ist unerlässlich nachzuweisen, dass der Steuerzahler dem Steuerberater vollständige, transparente und wahrheitsgemäße Daten zur Verfügung gestellt hat und dass der Fehler oder die Unterlassung in der Erklärung ausschließlich das Ergebnis einer eigenständigen, fahrlässigen oder betrügerischen Entscheidung des Fachmanns ist, die dem Kunden geschickt verborgen gehalten wurde. Jedes einzelne Detail wird mit äußerster Sorgfalt geprüft, um eine solide Verteidigung aufzubauen, die darauf abzielt, den vollständigen guten Glauben und das Fehlen von Vorsatz des Steuerzahlers nachzuweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wenn mein Steuerberater einen Fehler in der Erklärung macht, riskiere ich eine strafrechtliche Verurteilung?

Die strafrechtliche Verantwortung ist in unserem Rechtssystem persönlich. Obwohl die Delegation an einen Fachmann nicht automatisch von der Überwachungspflicht befreit, muss für eine Verurteilung wegen einer Steuerstraftat Vorsatz, d. h. die spezifische Absicht, das Finanzamt zu hinterziehen, nachgewiesen werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler ausschließlich dem Fachmann zuzurechnen ist und der Steuerzahler mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und alle korrekten Informationen bereitgestellt hat, liegen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung nicht vor.

Was genau legt der Kassationsgerichtshof mit dem Urteil 28158/2019 fest?

Das Urteil legt fest, dass der Steuerzahler, der die Steuererklärung unterzeichnet, die volle rechtliche Verantwortung dafür übernimmt. Die bloße Delegation an Dritte zur Ausfüllung schließt die strafrechtliche Verantwortung nicht aus, wenn der Steuerzahler es versäumt hat, die Handlungen des Fachmanns zu überwachen oder offensichtliche Anzeichen von Unregelmäßigkeiten fahrlässig ignoriert hat. Die Fahrlässigkeit des Steuerberaters hebt nicht automatisch den Vorsatz des Steuerzahlers auf, es sei denn, es gab eine tatsächliche Täuschung zum Nachteil des letzteren.

Wie kann ich mich verteidigen, wenn mein Steuerberater unwissentlich eine falsche Erklärung eingereicht hat?

Die Verteidigung basiert im Wesentlichen auf dem Nachweis des Fehlens von Vorsatz. Es muss durch schriftliche Dokumente, elektronische Korrespondenz und Zeugenaussagen nachgewiesen werden, dass alle korrekten Unterlagen rechtzeitig an den Fachmann übergeben wurden und dass man von den illegalen Machenschaften vollständig im Dunkeln gelassen wurde. Ein Strafverteidiger wird den spezifischen Fall analysieren, um aufzuzeigen, wie das betrügerische Verhalten des Fachmanns jede Form der Kontrolle durch den gutgläubigen Steuerzahler tatsächlich verhindert hat.

Schützen Sie Ihre Position mit einer gezielten Rechtsberatung

Anklagen im Bereich des Steuerstrafrechts sind äußerst komplex und können schwerwiegende und dauerhafte Auswirkungen auf das persönliche, vermögensrechtliche und berufliche Leben haben. Unterschätzen Sie die Situation nicht und hoffen Sie nicht, dass der Fehler des Fachmanns allein eine ausreichende Rechtfertigung ist, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand, für eine sorgfältige und vertrauliche Bewertung Ihres Falles. Durch ein erstes ausführliches Gespräch können die verfügbaren Unterlagen analysiert und die am besten geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Position gegenüber den zuständigen Behörden endgültig zu klären.