Als Steuerberater wegen einer Steuerstraftat, die von einem Mandanten begangen wurde, angeklagt zu werden, ist eine der komplexesten und heikelsten Situationen, mit denen ein Fachmann konfrontiert werden kann. Wenn bei Bilanzen oder Erklärungen steuerliche Unregelmäßigkeiten und verdächtige Daten auftauchen, kann die Justiz auch den Steuerberater ins Visier nehmen und eine Beteiligung an der Straftat vermuten. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci zutiefst die verheerenden Auswirkungen, die solche Anschuldigungen auf die Karriere, die Gelassenheit und den Ruf eines Fachmanns haben können.
Die neuere Rechtsprechung hat sehr strenge Grenzen für die Haftung von Fachleuten gezogen. Insbesondere hat das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 156/2022 einen Grundsatz bekräftigt: Der Steuerberater kann strafrechtlich für die Steuerstraftaten des Mandanten wegen **Eventualvorsatzes** belangt werden. Dieses Rechtskonzept gilt, wenn der Fachmann, obwohl er nicht die direkte Absicht hatte, das Finanzamt zu betrügen, mit offensichtlichen Unregelmäßigkeiten, groben Inkonsistenzen oder eindeutig verdächtigen Daten des Mandanten konfrontiert wird.
Wenn der Berater angesichts dieser klaren Warnsignale beschließt, diese zu ignorieren und trotzdem mit der Ausarbeitung und Einreichung der Steuererklärungen fortfährt, geht das Gesetz davon aus, dass er das Risiko einer Steuerhinterziehung oder eines Betrugs in Kauf genommen hat. Es handelt sich also nicht um einfache Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, sondern um eine bewusste Inkaufnahme des rechtswidrigen Risikos, die den Fachmann zu einem tatsächlichen Mittäter der Steuerstraftat macht.
Die Auseinandersetzung mit einer Anschuldigung, die auf Eventualvorsatz beruht, erfordert eine äußerst rigorose technische Verteidigung und eine sorgfältige Analyse der Beweismittel. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Mailand, konzentriert sich auf die Dekonstruktion der Anklagehypothese. Das Hauptziel ist es, das Fehlen von Bewusstsein und Inkaufnahme des Risikos durch den betroffenen Fachmann nachzuweisen.
Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, zu beweisen, dass das Verhalten des Beraters, auch wenn es möglicherweise durch berufliche Schuld oder Leichtfertigkeit beeinträchtigt war, niemals die Schwelle des Vorsatzes überschritten hat. Dies geschieht durch eine eingehende Prüfung der Buchhaltungsunterlagen, der Kommunikationsflüsse zwischen Mandant und Fachmann sowie der internen Kontrollverfahren des Steuerbüros. Jedes Detail wird genutzt, um die tatsächliche Wahrnehmung der Fakten durch den Berater zum Zeitpunkt der mutmaßlichen rechtswidrigen Handlung zu rekonstruieren und so seine Position zu schützen.
Für einen Steuerberater oder Arbeitsberater liegt Eventualvorsatz vor, wenn er das Risiko in Kauf nimmt, durch die Bearbeitung bestimmter offensichtlich anomaler Daten des Mandanten die Begehung einer Steuerstraftat wie Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung zu erleichtern. Die ausdrückliche Absicht zur Hinterziehung ist nicht erforderlich, es reicht aus, offensichtliche Warnsignale bewusst zu ignorieren.
Die Justizbehörden achten besonders auf Rechnungen für offensichtlich nicht existierende Transaktionen, unverhältnismäßig hohe Kosten im Verhältnis zum Umsatz, das völlige Fehlen von Belegen für wirtschaftlich relevante Transaktionen oder die Verwendung sogenannter Briefkastenfirmen. Wenn der Fachmann bei diesen groben Inkonsistenzen ein Auge zudrückt und die Formalitäten erledigt, riskiert er konkret eine Strafverfolgung.
Die Verteidigung basiert darauf, nachzuweisen, dass der Fachmann nicht genügend Anhaltspunkte hatte, um die Rechtswidrigkeit zu vermuten, oder dass er vom Mandanten durch geschickt gefälschte Dokumente getäuscht wurde. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist unerlässlich, um die Korrektheit der beruflichen Tätigkeit und das Fehlen von Vorsatz zu rekonstruieren und hervorzuheben, dass etwaige Fehler höchstens einer nicht strafbaren Fahrlässigkeit bei diesen spezifischen Straftaten zuzurechnen sind.
Eine strafrechtliche Untersuchung wegen Steuerdelikten kann Ihre berufliche und persönliche Zukunft ernsthaft gefährden. Es ist unerlässlich, rechtzeitig einzugreifen, um Ihre Position zu klären und von Anfang an eine solide Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die Kosten und Zeitpläne eines Strafverfahrens hängen von zahlreichen spezifischen Faktoren des Einzelfalls ab, daher ist eine eingehende und personalisierte Analyse der Situation unerlässlich.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Anwaltskanzlei Bianucci in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Während des Treffens werden wir die Unterlagen analysieren und die am besten geeigneten Schritte festlegen, um Ihre Rechte mit höchster Professionalität und Vertraulichkeit zu schützen.