Das Urteil Nr. 15425 vom 12. Dezember 2022, veröffentlicht am 12. April 2023, stellt einen wichtigen Beitrag der italienischen Rechtsprechung zum Thema politisch-mafiöser Wahlbetrug dar. Die Entscheidung des Tribunale di Libertà von Palermo fügt sich in den Kontext der Änderungen des Artikels 416-ter des Strafgesetzbuches durch das Gesetz Nr. 43 von 2019 ein, das bedeutende Neuerungen in der Definition und Konfigurierbarkeit dieses Straftatbestands eingeführt hat.
Der Straftatbestand des politisch-mafiösen Wahlbetrugs liegt vor, wenn eine Person, die einer mafiösen Vereinigung angehört, sich verpflichtet, Stimmen für einen politischen Kandidaten im Austausch gegen Vorteile oder Gefälligkeiten zu beschaffen. Das vorliegende Urteil legt ein grundlegendes Kriterium fest: Um diesen Straftatbestand zu begründen, ist der Nachweis erforderlich, dass die Vereinbarung zwischen den Parteien die Durchführung oder Planung einer Stimmenbeschaffungsaktivität mit mafiösen Methoden vorsieht.
Politisch-mafiöser Wahlbetrug – Neue Fassung des Art. 416-ter StGB nach dem Gesetz Nr. 43 von 2019 – Vereinbarung mit einem Mitglied, das „uti singulus“ handelt – Beschaffung von Stimmen gemäß Art. 416-bis, Absatz drei, StGB – Nachweis – Erforderlichkeit. Zur Begründung des Delikts des politisch-mafiösen Wahlbetrugs ist in der Fassung nach den Änderungen durch das Gesetz Nr. 43 vom 21. Mai 2019, wenn die Person, die sich zur Rekrutierung von Stimmen verpflichtet, obwohl sie einer mafiösen Vereinigung angehört, „uti singulus“ handelt, der Nachweis erforderlich, dass die Vereinbarung die Durchführung oder Planung einer Stimmenbeschaffungsaktivität mit mafiöser Methode vorsieht.
Dieses Urteil bietet einen wichtigen Schlüssel zum Verständnis, wie die italienische Rechtsprechung die regulatorischen Änderungen interpretiert. Insbesondere impliziert das Konzept „uti singulus“, dass das mafiöse Mitglied nicht nur als Vertreter einer Organisation, sondern auch als eigenständige Person handeln kann. Daher reicht die bloße Zugehörigkeit zu einer mafiösen Vereinigung nicht aus, um den Straftatbestand zu begründen; es muss nachgewiesen werden, dass die Person konkrete Handlungen zur Stimmenbeschaffung auf mafiöse Weise unternommen hat.
Das Urteil Nr. 15425 von 2022 fügt sich in einen sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen und jurisprudentiellen Rahmen ein, der darauf abzielt, das Phänomen der Mafia-Infiltration in der Politik zu bekämpfen. Die von den Richtern in Palermo gegebenen Hinweise verdeutlichen, dass für eine wirksame Verfolgung von Wahlbetrugsfällen ein strenger und konkreter Nachweis der Handlungsweise der beteiligten Personen unerlässlich ist. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Integrität des Wahlprozesses, sondern stellt auch einen Fortschritt im Kampf gegen die Mafia und ihre Einflüsse im italienischen politischen System dar.