Das Arbeitsrecht wägt vertragliche Flexibilität gegen den Schutz der Arbeitnehmer ab. Die Arbeitnehmerüberlassung, obwohl legitim, kann in missbräuchliche Praktiken ausarten und eine betrügerische Überlassung darstellen. Der Oberste Kassationsgerichtshof liefert mit dem Urteil Nr. 32041 vom 26. September 2025 wesentliche Klarstellungen zur Rechtsnatur dieser Ordnungswidrigkeit, die für das Verständnis von Verantwortlichkeiten und Rechten entscheidend sind.
Artikel 18 Absatz 5-ter des Gesetzesdekrets Nr. 276 von 2003 sanktioniert die betrügerische Arbeitnehmerüberlassung, die vorliegt, wenn sich der Verleiher und der Entleiher darauf einigen, zwingende gesetzliche Bestimmungen oder Tarifverträge zum Nachteil der Arbeitnehmer zu umgehen. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, die sich auf den Fall von Herrn M. F. bezieht (und eine Entscheidung des Richters des Vorverfahrens von Ivrea ohne Zurückverweisung aufhebt), konzentriert sich auf den Zeitpunkt der Vollendung der Straftat.
Der Oberste Gerichtshof hat die Natur der betrügerischen Arbeitnehmerüberlassung klar umrissen. Hier ist die Leitsatz:
Die Ordnungswidrigkeit der betrügerischen Arbeitnehmerüberlassung gemäß Art. 18 Abs. 5-ter des Gesetzesdekrets vom 10. September 2003, Nr. 276, ist eine Straftat der sofortigen Gefahr, die mit der Vereinbarung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vollendet ist, die darauf abzielt, zwingende gesetzliche Bestimmungen oder Tarifverträge, die auf den Arbeitnehmer angewendet werden, zu umgehen, und die gegebenenfalls dauerhaft wird, wenn in Ausführung der Umgehungsvereinbarung die tatsächliche Abordnung und Nutzung des Arbeitnehmers erfolgt.
Diese Definition ist von grundlegender Bedeutung: Die Straftat ist eine "sofortige Gefahr" und wird durch die bloße Umgehungs-"Vereinbarung" vollendet, ohne dass ein sofortiger Schaden erforderlich ist. Sie wird jedoch "gegebenenfalls dauerhaft", wenn in Ausführung dieser Vereinbarung die tatsächliche Abordnung und Nutzung des Arbeitnehmers erfolgt, wodurch die Relevanz der Straftat für die gesamte Dauer der rechtswidrigen Handlung erweitert wird.
Das Urteil Nr. 32041/2025 verstärkt die Notwendigkeit für Unternehmen, mit größter Sorgfalt zu handeln. Die Umgehungsabsicht, auch ohne sofortigen Schaden, begründet strafrechtliche Verantwortung. Für die Arbeitnehmer ist dies eine zusätzliche Garantie gegen Praktiken, die grundlegende Rechte entziehen, darunter:
Der Gesetzgeber schützt mit normativen Verweisen wie dem Gesetzesdekret Nr. 19/2024 und dem Gesetz Nr. 56/2024 weiterhin die Fairness auf dem Arbeitsmarkt.
Das Urteil Nr. 32041 von 2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein klares Signal: Die betrügerische Arbeitnehmerüberlassung ist eine schwere Straftat, die durch die Umgehungsabsicht gekennzeichnet ist. Unternehmen müssen transparent handeln und sich rechtlich kompetent beraten lassen. Arbeitnehmer müssen informiert sein und Unregelmäßigkeiten melden. Nur so wird ein fairer und geschützter Arbeitsmarkt gewährleistet.