Verbot der Abschiebung und Schutz der Familie: Die Anordnung 16079/2025 des Kassationsgerichtshofs zum Lebensgefährten eines Elternteils

Der Schutz der Familieneinheit, insbesondere wenn Minderjährige betroffen sind, stellt einen Grundpfeiler unseres Rechtssystems dar, der in der Verfassung verankert und international anerkannt ist. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf komplexe Kontexte wie die Einwanderung, in denen die Anwesenheit eines Minderjährigen Entscheidungen über den Verbleib der Eltern im Staatsgebiet beeinflussen kann. In diesem Szenario fügt sich die interessante Anordnung Nr. 16079, hinterlegt am 16. Juni 2025 vom Kassationsgerichtshof, mit der Präsidentin A. M. und der Berichterstatterin R. E., ein, die die Anwendung des vorübergehenden Abschiebungsverbots klärte und erweiterte, indem sie es auch auf den Lebensgefährten der Mutter eines Neugeborenen ausdehnte.

Der normative Kontext: Artikel 13 TUI und der Impuls des Verfassungsgerichtshofs

Der Ausgangspunkt der Angelegenheit ist Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d) des Gesetzesdekrets Nr. 286 von 1998, dem sogenannten Einwanderungs-Einheitstext (TUI). Diese Norm sieht unter anderem ein vorübergehendes Abschiebungsverbot für Ausländer vor, die minderjährige Kinder unter sechs Jahren haben, vorausgesetzt, sie leben mit ihnen zusammen. Das Hauptziel ist die Wahrung der Familieneinheit und des übergeordneten Interesses des Minderjährigen, um sicherzustellen, dass Kinder in jungem Alter nicht von ihren Eltern getrennt werden.

Die ursprüngliche Formulierung der Norm war jedoch Gegenstand einer wichtigen Intervention des Verfassungsgerichtshofs. Mit dem additiven Urteil Nr. 376 von 2000 erweiterte die Consulta den Anwendungsbereich dieses Verbots. Vor diesem Urteil war der Schutz auf verheiratete Eltern beschränkt. Der Verfassungsgerichtshof erkannte die Entwicklung von Familienmodellen und die Notwendigkeit an, Minderjährige unabhängig vom Familienstand der Eltern zu schützen, und interpretierte die Norm so, dass auch nicht verheiratete Eltern einbezogen werden.

Die Neuerung des Kassationsgerichtshofs: Schutz auf den Lebensgefährten ausgedehnt

Die Anordnung 16079/2025 des Kassationsgerichtshofs geht weiter und befasst sich mit dem spezifischen Fall des Lebensgefährten der Mutter eines Neugeborenen, der das Kind anerkannt hat. Der Oberste Gerichtshof, der eine frühere Entscheidung des Friedensrichters von Turin vom 19. Dezember 2023 im Rechtsstreit zwischen M. A. und P. (Generalstaatsanwaltschaft) aufhob und zur erneuten Verhandlung zurückverwies, lieferte eine evolutionäre und garantistische Interpretation. Der Kernsatz der Entscheidung ist in folgender Maxime enthalten:

Das vorübergehende Abschiebungsverbot gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. d) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 286 von 1998, wie es sich aus dem additiven Zuständigkeitsurteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 376 von 2000 ergibt, ist so auszulegen, dass es auch den Lebensgefährten der Mutter eines Neugeborenen betrifft, der das Kind anerkannt hat, sofern die Voraussetzungen für Stabilität und Ernsthaftigkeit des Zusammenlebens vorliegen, da es sich um eine Bestimmung handelt, die, wenn auch vorübergehend, den sich um das Neugeborene bildenden Familienkern schützen soll.

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie formell die Notwendigkeit anerkennt, auch jene sozialen Gebilde zu schützen, die, obwohl sie nicht auf der Ehe beruhen, einen echten Familienkern bilden. Der Gerichtshof hat klar dargelegt, dass die Ratio der Norm – der Schutz des sich um das Neugeborene bildenden Familienkerns – nicht durch Formalismen eingeschränkt werden kann, sondern sich an die soziale Realität und die Verfassung (Art. 29 und 30) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) anpassen muss. Die Ausdehnung auf den Lebensgefährten, der das Kind anerkannt hat, ist ein grundlegender Schritt, um sicherzustellen, dass das Kind nicht der Anwesenheit einer für seine Entwicklung wesentlichen elterlichen Figur beraubt wird, auch wenn diese nicht biologisch die Mutter, sondern ein de facto Co-Elternteil ist.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Verbots

Damit das vorübergehende Abschiebungsverbot auf den Lebensgefährten der Mutter eines Neugeborenen ausgedehnt werden kann, hat der Kassationsgerichtshof spezifische Bedingungen festgelegt, die die Notwendigkeit widerspiegeln, die Echtheit und Stabilität des familiären Bandes zu gewährleisten:

  • **Anerkennung des Kindes:** Der Lebensgefährte muss das Neugeborene rechtlich als sein Kind anerkannt haben und somit elterliche Verantwortung übernehmen.
  • **Stabilität des Zusammenlebens:** Es muss ein stabiles und dauerhaftes Zusammenleben mit der Mutter des Neugeborenen bestehen, nicht nur ein gelegentliches.
  • **Ernsthaftigkeit des Zusammenlebens:** Die Lebensgemeinschaft muss von Ernsthaftigkeit und gegenseitigem Engagement geprägt sein, was auf ein gemeinsames Lebensprojekt und eine tatsächliche Beteiligung an der Pflege und Erziehung des Minderjährigen hindeutet.

Diese Voraussetzungen zielen darauf ab, Situationen der tatsächlichen Bildung eines Familienkerns von solchen zu unterscheiden, die instrumentell sein könnten. Die Beurteilung von Stabilität und Ernsthaftigkeit obliegt dem Tatsachenrichter, der den konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Beweismittel prüfen muss.

Schlussfolgerungen: Eine Rechtsprechung, die auf Grundrechte achtet

Die Anordnung 16079/2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein positives Beispiel dafür, wie sich die Rechtsprechung an die gesellschaftliche Entwicklung und an verfassungsrechtliche sowie supranationale Grundsätze anpasst. Indem der Oberste Gerichtshof die Gültigkeit des Familienkerns auch außerhalb der Ehe anerkennt und den Schutz vor dem Abschiebungsverbot auf den Lebensgefährten der Mutter eines Neugeborenen ausdehnt, der das Kind anerkannt hat, bekräftigt er die Zentralität des übergeordneten Interesses des Minderjährigen und den Schutz des Familienlebens. Diese Entscheidung trägt zur Stärkung der Rechte von Ausländern in Italien bei, insbesondere von denen, die Teil werdender Familien sind, und gewährleistet größere Stabilität und Sicherheit für die betroffenen Kinder. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer immer stärker auf menschliche Dynamiken und Grundrechte achtendenden Anwendung der Normen.

Anwaltskanzlei Bianucci