Das italienische Justizsystem sah sich, wie viele andere Sektoren auch, während des Gesundheitsnotstands durch Covid-19 mit beispiellosen Herausforderungen konfrontiert. Die zur Gewährleistung der Kontinuität der Justiz ergriffenen außerordentlichen Maßnahmen warfen oft Fragen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien eines fairen Verfahrens und des Rechts auf Verteidigung auf. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Kassationsgerichtshof mit dem kürzlich ergangenen Urteil Nr. 22593 vom 16.05.2025 (eingereicht am 16.06.2025) eine wichtige Klarstellung zur Nichtigkeit der Berufungsaufforderung getroffen und die zentrale Bedeutung der Verteidigungsgarantien auch in Notsituationen bekräftigt.
Während der Pandemie griff der Gesetzgeber mit einer Reihe von Gesetzesdekreten ein, um die Gerichtsverfahren an die neue Realität anzupassen. Unter diesen führte das Gesetzesdekret vom 28. Oktober 2020, Nr. 137 (umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 8. Dezember 2020, Nr. 176), spezifische Maßnahmen für die Abwicklung von Verfahren ein, einschließlich der Möglichkeit von Fernverhandlungen oder schriftlichen Verhandlungen. Insbesondere legte Artikel 23-bis des Gesetzesdekrets Nr. 137/2020 fest, dass im Berufungsverfahren die Teilnahme der Parteien und ihrer Verteidiger grundsätzlich per Fernverbindung oder schriftlich erfolgte, es sei denn, die Parteien machten innerhalb einer Frist von fünfzehn freien Tagen vor der Verhandlung von der Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung Gebrauch.
Diese Regelung, die zwar dringenden Gründen der öffentlichen Gesundheit geschuldet war, schuf nicht wenige Anwendungsunsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der korrekten Information und der vollen Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung des Angeklagten. Das betreffende Urteil, in dem F. T. als Angeklagter fungierte, betraf genau einen Fall, in dem die Berufungsaufforderung des Berufungsgerichts von Palermo eine persönliche Anwesenheit vorsah, obwohl die Notstandsgesetzgebung galt.
Der Kern der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist in der folgenden Lehre zusammengefasst, die einen Grundsatz für den Schutz der Verfahrensgarantien zum Ausdruck bringt:
Die Berufungsaufforderung, die, obwohl sie während der Notstandsregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlassen wurde, die persönliche Anwesenheit des Angeklagten zur Verhandlung der Sache vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe c) der Strafprozessordnung allgemein nichtig, wenn dies konkret zu einer Einschränkung des Rechts auf Verteidigung führt, weil die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung innerhalb der Frist von fünfzehn freien Tagen vor der Verhandlung zu beantragen, nicht besteht, wie in Artikel 23-bis des Gesetzesdekrets vom 28. Oktober 2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 8. Dezember 2020, Nr. 176, vorgesehen.
Diese Aussage ist von größter Bedeutung. Der Kassationsgerichtshof, unter dem Vorsitz von D. N. V. und mit A. S. als Berichterstatter, hob die Entscheidung des Berufungsgerichts von Palermo vom 01.07.2024 ohne Zurückverweisung auf und erkannte eine allgemeine Nichtigkeit an. Aber was bedeutet das genau? Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe c) der Strafprozessordnung legt fest, dass die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Teilnahme, die Unterstützung und die Vertretung des Angeklagten und anderer privater Parteien immer eine allgemeine Nichtigkeit zur Folge hat. Im vorliegenden Fall erzeugte die Aufforderung zur persönlichen Anwesenheit anstelle der Angabe der Fernteilnahmemodalitäten oder der Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen, beim Angeklagten eine falsche Erwartung oder, schlimmer noch, eine Informationspflichtverletzung, die sein Recht auf Verteidigung konkret einschränkte.
Das Gericht betont, dass die Nichtigkeit nur dann eintritt, wenn diese fehlerhafte Aufforderung "konkret zu einer Einschränkung des Rechts auf Verteidigung führt". Es handelt sich also nicht um eine rein formale Nichtigkeit, sondern um eine allgemeine Nichtigkeit, die einen wesentlichen Aspekt des Verfahrens betrifft: die Möglichkeit für den Angeklagten, seine Verteidigungsrechte voll auszuüben, einschließlich des Rechts, eine mündliche Verhandlung innerhalb der Frist von fünfzehn freien Tagen vor der Verhandlung zu beantragen, wie in Artikel 23-bis vorgesehen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind klar:
Das Urteil fügt sich in eine Rechtsprechungslinie ein, die bereits vor der Pandemie die Bedeutung der korrekten Information des Angeklagten hervorgehoben hatte. Es werden frühere Lehren wie Nr. 16356 von 2015 und Nr. 14728 von 2022 herangezogen, die, wenn auch in unterschiedlichen Kontexten, stets das Recht des Angeklagten auf eine bewusste Teilnahme am Verfahren betonten.
Die einschlägigen Normen sind vielfältig, beginnend mit Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe c) der Strafprozessordnung, der die allgemeine Nichtigkeit begründet, bis hin zu den Artikeln 601 Absätze 3 und 5 sowie 598-bis Absatz 3 der Strafprozessordnung, die das Berufungsverfahren und die entsprechenden Modalitäten der Ladung und Verhandlung regeln. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bekräftigt somit lediglich gefestigte Grundsätze und passt sie an den spezifischen Kontext des Covid-19-Notstands und seine verfahrenstechnischen Besonderheiten an.
Das Urteil Nr. 22593/2025 des Kassationsgerichtshofs ist eine wichtige Mahnung für die Justizverwaltung. Es erinnert uns daran, dass die Notwendigkeit von Schnelligkeit oder die Anpassung an außergewöhnliche Situationen niemals den wesentlichen Kern der Verfahrensgarantien, insbesondere des Rechts auf Verteidigung, beeinträchtigen dürfen. Eine Berufungsaufforderung, die in einer Zeit der Notstandsregelung fälschlicherweise zur persönlichen Anwesenheit auffordert, anstatt die Modalitäten der Teilnahme und die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen, zu klären, kann die Möglichkeit des Angeklagten, sich vollumfänglich zu verteidigen, konkret beeinträchtigen und die Handlung nichtig machen.
Für Juristen unterstreicht diese Entscheidung die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beachtung der Erstellung von Akten und der korrekten Auslegung von Vorschriften, insbesondere wenn diese schnellen oder vorübergehenden Änderungen unterliegen. Für den Bürger ist es die Bestätigung, dass das Justizsystem trotz seiner Komplexität ein Garant für Grundrechte bleibt und bereit ist, einzugreifen, um Verfahrensfehler zu korrigieren, die die Regelmäßigkeit und Fairness des Verfahrens beeinträchtigen könnten.