Das italienische Kulturerbe stellt einen unschätzbaren Schatz dar, ein Erbe von Jahrhunderten Geschichte und Kreativität, das einen ständigen und rigorosen Schutz benötigt. Die Fälschung von Kunstwerken ist nicht nur ein wirtschaftlicher Betrug, sondern ein direkter Angriff auf die Authentizität und Integrität dieses Erbes. In einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Kontext ist die Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 27673 von 2025 fügt sich genau in dieses Szenario ein und liefert eine wesentliche Klarstellung zur normativen Kontinuität zwischen den alten und den neuen Bestimmungen, die die Straftat der Fälschung von Kunstwerken sanktionieren. Diese Entscheidung ist von besonderem Interesse, um zu verstehen, wie unser Rechtssystem den Schutz von Kulturgütern auch angesichts von Gesetzesänderungen gewährleistet.

Der normative Kontext: Von der alten zur neuen Regelung

Bevor wir uns der Analyse des Urteils zuwenden, ist es angebracht, den Bezugsrahmen der Normen zu rekapitulieren. Bis vor kurzem wurde die Straftat der Fälschung von Kunstwerken durch Artikel 178 des Gesetzesdekrets vom 22. Januar 2004, Nr. 42, bekannt als "Kodex der Kulturgüter und der Landschaft", geregelt. Diese Bestimmung zielte darauf ab, die Reproduktion, Veränderung oder Vermarktung gefälschter oder veränderter Kunstwerke zu bekämpfen und sowohl den inneren Wert des Werkes als auch den öffentlichen Glauben zu schützen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. März 2022, Nr. 22, kam es jedoch zu einer Neuorganisation des Strafrechts in Bezug auf Kulturgüter. Insbesondere hob Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b) des genannten Gesetzes Artikel 178 des Gesetzesdekrets Nr. 42/2004 formell auf und führte gleichzeitig mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) eine neue Straftatbestands im Strafgesetzbuch ein: Artikel 518-quaterdecies StGB mit der Überschrift "Fälschung von Kunstwerken".

Diese Änderung hat Fragen über das Schicksal der rechtswidrigen Handlungen aufgeworfen, die unter der Geltung der alten Norm oder in einer Übergangszeit begangen wurden. Die zentrale Frage ist, ob die Aufhebung der alten Norm zu einer Entkriminalisierung der Handlungen geführt hat oder ob im Gegenteil eine einfache "Übertragung" des Straftatbestands in eine neue normative Regelung stattgefunden hat, wobei dessen strafrechtliche Relevanz unberührt blieb. Hier kommt der Grundsatz der "normativen Kontinuität" ins Spiel, der für die Rechtssicherheit und die Vermeidung von Schutzlücken von grundlegender Bedeutung ist.

Die Lehre des Kassationsgerichtshofs und der Grundsatz der "Abrogatio Sine Abolitione"

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 27673 von 2025 eine klare und unmissverständliche Antwort auf diese Fragen gegeben und die Existenz der normativen Kontinuität zwischen den beiden Bestimmungen bekräftigt. Die Lehre des Urteils, das im Fall des Angeklagten O. N. ergangen und vom Richter A. S. berichtet wurde, ist aufschlussreich:

Im Bereich der Straftaten gegen das Kulturerbe besteht eine normative Kontinuität zwischen der Straftat gemäß Art. 178 Gesetzesdekret vom 22. Januar 2004, Nr. 42, die formell durch Art. 5 Abs. 2 lit. b) des Gesetzes vom 9. März 2022, Nr. 22, aufgehoben wurde, und der Straftat gemäß Art. 518-quaterdecies StGB, eingeführt durch Art. 1 Abs. 1 lit. b) desselben Gesetzes, die die gleichen Handlungen der Fälschung von Kunstwerken strafrechtlich sanktioniert, die bereits durch die vorherige Bestimmung bestraft wurden, was auf eine "abrogatio sine abolitione" hindeutet.

Diese Aussage ist entscheidend. Der Gerichtshof unter dem Vorsitz von Dr. L. R. erklärte die Berufung des Gerichts für Freiheit von Verona für unzulässig und bestätigte die Ausrichtung, dass kein Strafbarkeitsvakuum entstanden ist. Der Begriff "abrogatio sine abolitione" (Aufhebung ohne Abschaffung) bedeutet, dass, obwohl eine Norm formell aufgehoben wurde, ihre präzeptorische und sanktionierende Substanz in einer neuen Gesetzesbestimmung wiedergegeben wurde. Mit anderen Worten, die Handlungen, die nach Artikel 178 des Gesetzesdekrets Nr. 42/2004 als Straftat galten, blieben auch nach der Einführung von Artikel 518-quaterdecies StGB als solche bestehen und änderten lediglich ihre "Position" im Rechtssystem.

Dieser Grundsatz ist aus mehreren Gründen von grundlegender Bedeutung:

  • Kontinuität des Schutzes: Er stellt sicher, dass der Schutz des Kulturerbes aufgrund von Gesetzesreformen keine Unterbrechungen erfährt.
  • Rechtssicherheit: Er schafft Klarheit für Rechtsanwender und Bürger hinsichtlich der fortbestehenden strafrechtlichen Relevanz bestimmter Handlungen.
  • Wirksamkeit des Strafrechts: Er verhindert, dass Verantwortliche für schwere Straftaten der Justiz entkommen können, indem sie eine plötzliche de-facto-"Entkriminalisierung" geltend machen.

Das vorliegende Urteil steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungen (wie den Urteilen Nr. 39603 von 2024 und Nr. 36265 von 2023), die sich bereits mit ähnlichen Themen befasst haben und eine Auslegungsrichtung zugunsten der normativen Kontinuität bei Straftaten gegen das Kulturerbe gefestigt haben.

Praktische Auswirkungen und der Schutz des Kulturerbes

Die Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich. Für Ermittler und Richter bestätigt die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs die volle Wirksamkeit des Strafrechts gegen die Fälschung von Kunstwerken, unabhängig vom Datum der Tatbegehung, solange diese in die Geltungszeit der betreffenden Normen fällt. Für potenzielle Täter ist die Botschaft klar: Fälschungshandlungen bleiben rechtswidrig und strafbar, ohne Schlupflöcher aufgrund formeller Gesetzesänderungen.

Dies stärkt das Engagement des italienischen Staates im Kampf gegen den illegalen Handel und die Fälschung von Kulturgütern, ein Phänomen, das oft internationale Verzweigungen hat und die historische und künstlerische Integrität unseres Landes untergräbt. Die Rechtsprechung spielt in diesem Sinne eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Absichten des Gesetzgebers vollständig umgesetzt werden und die Gerechtigkeit wirksam ist.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 27673 von 2025 stellt ein wichtiges Mosaiksteinchen im strafrechtlichen Schutz des Kulturerbes dar. Durch die Bekräftigung des Grundsatzes der normativen Kontinuität zwischen Artikel 178 des Gesetzesdekrets Nr. 42/2004 und dem neuen Artikel 518-quaterdecies des Strafgesetzbuchs hat der Oberste Gerichtshof eine Garantie für Rechtssicherheit und Wirksamkeit bei der Unterdrückung von Fälschungshandlungen von Kunstwerken geboten. Diese Entscheidung unterstreicht die ständige Aufmerksamkeit unseres Rechtssystems für die Bewahrung eines so wertvollen Gutes wie des Kulturerbes und bestätigt, dass Gesetzesänderungen keine Freizonen für diejenigen schaffen können und dürfen, die das Gesetz brechen und unsere Geschichte und Kunst verunstalten wollen. Für eine wirksame Verteidigung in diesen sensiblen Bereichen ist es immer ratsam, sich an auf Strafrecht und Kulturgüter spezialisierte Rechtsexperten zu wenden.

Anwaltskanzlei Bianucci