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Analyse des Urteils Cass. pen., Abteilung II, Nr. 57393 von 2018: Erpressung und äußerer Beitritt zu einer mafiösen Vereinigung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Cass. pen., Sektion II, Nr. 57393 von 2018: Erpressung und externe Beteiligung an mafiöser Vereinigung

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 57393 vom 19. Dezember 2018, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Dynamik der externen Beteiligung an mafiöser Vereinigung und die Frage des ne bis in idem. In diesem Fall wurde der Angeklagte wegen Beihilfe zu einer mafiösen Vereinigung und Erpressung durch seine unternehmerische Tätigkeit verurteilt, was Fragen zur Gültigkeit eines früheren Freispruchs aufwarf.

Der vorliegende Fall

Die Berufung von P.G. betraf die Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen externer Beteiligung an mafiöser Vereinigung und Erpressung. Die Verteidigung bestritt die Entscheidung des Berufungsgerichts von Catanzaro, das die Verurteilung bestätigt hatte, und berief sich auf die Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem:

  • Der P.G. war bereits in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
  • Die gleichen Handlungen waren Gegenstand einer Prüfung in einem anderen Verfahren gewesen.
Das Kassationsgericht bekräftigte, dass die Identität der Handlungen nicht nur anhand des materiellen Gegenstands, sondern auch in Bezug auf die Spezifität der beteiligten mafiösen Vereinigung zu bewerten ist.

Grundsatz ne bis in idem und Begründung

Das Gericht erklärte, dass der Grundsatz ne bis in idem nicht anwendbar ist, wenn es sich um unterschiedliche Handlungen handelt, die zwar gegen dieselbe Norm verstoßen, aber unterscheidende Elemente aufweisen. In diesem Fall rechtfertigten die unterschiedlichen beteiligten mafiösen Clans und der territoriale Kontext das Fehlen einer Präklusion. Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass die Begründung des Urteils des Berufungsgerichts nicht mangelhaft war, sondern im Gegenteil eine detaillierte Analyse der während des Verfahrens gesammelten Beweise und Erklärungen geliefert hatte.

Schlussfolgerungen und abschließende Überlegungen

Das Urteil des Kassationsgerichts stellt einen bedeutenden Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung zur externen Beteiligung an mafiöser Vereinigung dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und kontextbezogenen Bewertung der Handlungen und die Notwendigkeit einer soliden und gut strukturierten Begründung in den Sachurteilen. Anwälte und Juristen sollten diese Grundsätze bei der Bearbeitung von Fällen mafiöser Vereinigung berücksichtigen, wobei die Komplexität solcher Verfahren und die Bedeutung der Achtung der Verteidigungsrechte zu beachten sind.

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