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Sorgerecht für Minderjährige und internationale Entziehung: Analyse des Urteils Cass. Civ. Nr. 9632/2015. | Anwaltskanzlei Bianucci

Obsorge und internationale Kindesentführung: Analyse des Urteils Cass. Civ. Nr. 9632/2015

Das Urteil Nr. 9632 vom 12. Mai 2015 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem komplexen Fall der elterlichen Sorge nach einer internationalen Kindesentführung. Diese Entscheidung ist nicht nur wegen ihrer rechtlichen Auswirkungen von grundlegender Bedeutung, sondern auch wegen der Art und Weise, wie italienische Gerichte das Kindeswohl in familiären Konfliktsituationen interpretieren.

Der Fall und die Entscheidungen der Richter

Der vorliegende Fall betrifft R.S.E., den Vater von R.S., der die alleinige elterliche Sorge für seine Tochter beantragt hatte, nachdem die Mutter, S.M., ohne Nachricht mit dem Kind nach Polen gezogen war. Das Berufungsgericht von Florenz bestätigte die Entscheidung des Familiengerichts und hob hervor, dass der Verbleib des Kindes in Polen im Interesse seines Wachstums und seiner Stabilität sei.

Das Gericht hob hervor, dass die alleinige elterliche Sorge der Mutter, trotz ihres rechtswidrigen Verhaltens, durch die Stabilität und Sicherheit gerechtfertigt war, die das Kind in Polen gefunden hatte.

Die Begründung des Gerichts

Das Kassationsgericht wies die Berufung des Vaters zurück und vertrat die Ansicht, dass die Entscheidungen des Familiengerichts ordnungsgemäß begründet und im Einklang mit dem Interesse des Kindes stünden. Die Gründe für die Ablehnung der elterlichen Sorge für den Vater basieren auf:

  • Dem gewalttätigen und problematischen Verhalten des Vaters, einschließlich Glücksspiels.
  • Der emotionalen und wohnlichen Stabilität des Kindes in Polen bei der Mutter und der Großmutter.
  • Der guten Anpassung des Kindes im polnischen schulischen und sozialen Umfeld.

Rechtliche und normative Implikationen

Das Urteil lenkt die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, das Kindeswohl zu berücksichtigen, wie es in der Haager Übereinkommen von 1980 und der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 festgelegt ist. Diese Vorschriften stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt von Sorgerechts- und Rückführungsentscheidungen. Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass im Falle einer internationalen Kindesentführung die Zuständigkeit zur Entscheidung über die elterliche Sorge beim Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltslandes des Kindes verbleibt, bis eine rechtmäßige Verlegung akzeptiert wird.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Cass. Nr. 9632/2015 stellt einen wichtigen Präzedenzfall für das Familienrecht in Italien dar und unterstreicht, wie auch in Situationen elterlicher Konflikte der Schutz und das Wohl des Kindes Vorrang haben müssen. Juristen und Familien, die in ähnlichen Situationen involviert sind, sollten die Auswirkungen dieser Entscheidung sorgfältig prüfen und sich stets auf das Kindeswohl konzentrieren.

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