Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 3. Juli 2024, Nr. 30537, liefert relevante Erkenntnisse zur Anerkennung des Unterhaltsvorschusses und behandelt die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten. Im vorliegenden Fall gab das Gericht der von A.A. eingereichten Beschwerde statt und hob die Bedeutung der Berücksichtigung des persönlichen und wirtschaftlichen Beitrags jedes Ehegatten während der Ehe hervor.
Die Angelegenheit betrifft A.A. und B.B., ein Paar, das 1983 geheiratet und sich 2010 getrennt hat. Während des Scheidungsverfahrens beantragte A.A. einen Unterhaltsvorschuss, doch das erstinstanzliche Gericht wies diesen Antrag ab. Das Berufungsgericht Venedig bestätigte diese Entscheidung und befand, dass kein wirtschaftliches Ungleichgewicht vorliege, das den Vorschuss rechtfertige.
A.A. legte beim Kassationsgerichtshof Beschwerde ein und erhob verschiedene Einwände gegen die Bewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Unter den wichtigsten Gründen gab das Gericht statt:
Die Anerkennung des Unterhaltsvorschusses erfordert die Feststellung der Unzulänglichkeit der Mittel des antragstellenden Ex-Ehegatten und der Unmöglichkeit, diese aus objektiven Gründen zu beschaffen.
Das Gericht betonte, dass der Unterhaltsvorschuss eine unterstützende und ausgleichende Funktion hat und dass bei der Bewertung die eheliche Geschichte und die Beiträge jedes Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Das Fehlen von Kindern spielt eine Rolle, darf aber die Möglichkeit eines Vorschusses nicht ausschließen, wenn erhebliche Unterschiede zwischen den Parteien bestehen.
Dieses Urteil ist bedeutsam, da es klärt, wie die Bewertung des Unterhaltsvorschusses eingehend erfolgen muss, wobei nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die historischen Beiträge zum gemeinsamen Vermögen berücksichtigt werden müssen. Der Kassationsgerichtshof hob hervor, dass die bloße Zustimmung zu einem Sachverständigengutachten nicht ausreicht; es muss eine angemessene Begründung geliefert werden, die die getroffenen Entscheidungen rechtfertigt.
Zusammenfassend hob der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Angelegenheit zur Neubewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zurück, wodurch die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse in Scheidungsfällen und bei der Zuweisung von Unterhaltsvorschüssen hervorgehoben wurde.
Das Urteil Nr. 30537 von 2024 stellt einen Fortschritt in der Rechtsprechung zum Thema Scheidung und Unterhaltsvorschuss dar und klärt, dass jeder Fall auf der Grundlage der spezifischen wirtschaftlichen Umstände und der historischen Beiträge jedes Ehegatten bewertet werden muss. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte des schutzbedürftigeren Ex-Ehegatten, sondern stellt auch sicher, dass die Entscheidungen rechtlich fundiert und begründet sind.