Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 24369, das am 11. September 2024 hinterlegt wurde, bietet bedeutende Einblicke in die Frage der Leihmutterschaft und die Anerkennung des Elternstatus in komplexen Kontexten, wie dem gleichgeschlechtlichen Elternpaar. Das Gericht musste über die Rechtmäßigkeit der Transkription einer im Ausland ausgestellten Geburtsurkunde entscheiden, in der zwei Frauen als Eltern angegeben waren, die durch assistierte Reproduktion empfangen hatten.
Der vorliegende Fall betraf D.D. und C.C., die nach einer Heirat in den Vereinigten Staaten und langem Zusammenleben ein Elternschaftsprojekt mittels Leihmutterschaft abgeschlossen hatten. Die Geburt des Kindes in Kalifornien führte zur Transkription der Geburtsurkunde in der Gemeinde Bari, doch später stellte sich die Notwendigkeit einer Berichtigung dieser Urkunde, wobei die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Position von C.C. als Elternteil bestritt.
Das Oberste Kassationsgericht hat die Bedeutung des Schutzes des vorrangigen Interesses des Minderjährigen bestätigt und die Gültigkeit des im Ausland erworbenen Elternstatus anerkannt.
Das Berufungsgericht, das vom Obersten Kassationsgerichtshof bestätigt wurde, betonte, dass die Anerkennung der doppelten Elternschaft im Einklang mit dem für den Minderjährigen günstigeren Gesetz erfolgen muss, in diesem Fall dem amerikanischen. Dieser Grundsatz ist angesichts von Art. 33 des Gesetzes Nr. 218 von 1995, der bei Konflikten die Anwendung des günstigeren Gesetzes vorsieht, besonders relevant.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24369 von 2024 einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz der Rechte von Minderjährigen in Situationen komplexer Abstammung darstellt. Das Gericht bekräftigte, dass das Kindeswohl bei der Entscheidung über die Legitimierung und Anerkennung des Elternstatus stets Vorrang haben muss, und hob die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen elterlichen Rechten und dem Schutz des Minderjährigen hervor.