Das Urteil Nr. 27703/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit entscheidenden Themen im Zusammenhang mit betrügerischem Bankrott, insbesondere in Bezug auf präferenzielle Handlungen während der Insolvenzphase. Die Entscheidung der Fünften Strafkammer wirft Licht auf die notwendigen Voraussetzungen für die Konstituierung des Bankrottdelikts in einem Insolvenzrecht, das weiterhin Fragen aufwirft.
Betrügerischer Bankrott ist ein Straftatbestand, der in Artikel 216 des Insolvenzgesetzes geregelt ist und das Verhalten eines Unternehmers bestraft, der, im Bewusstsein seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit, einige Gläubiger zum Nachteil anderer begünstigt. Im vorliegenden Fall betraf das Urteil A.A., den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Ge. Im. Ed. Srl, die 2016 für insolvent erklärt wurde. Die beanstandeten Transaktionen umfassten Vorzugszahlungen und die Rückerstattung von Anzahlungen, die in einem Kontext wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgten.
Das Gericht hat klargestellt, dass die Verrechnung von Schulden und Forderungen das Verbrechen des präferenziellen Bankrotts begründen kann, wenn sie während der Insolvenzphase erfolgt und bestimmte Gläubiger begünstigt.
Das Urteil Nr. 27703 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich des betrügerischen Bankrotts dar. Es unterstreicht, wie das Bewusstsein des Unternehmers für seine eigene Zahlungsunfähigkeit und die getätigten Zahlungsmodalitäten strafrechtlich relevantes Verhalten begründen können. Die Entscheidung bietet interessante Einblicke nicht nur für Juristen, sondern auch für Unternehmer, die sich der rechtlichen Auswirkungen ihrer Handlungen in Krisensituationen des Unternehmens bewusst sein müssen.