Der jüngste Beschluss des Kassationsgerichtshofs Nr. 25866 vom 27. September 2024 hat sich mit einer Frage von besonderer Bedeutung im Erbrecht befasst: der Anfechtungsbefugnis eines für nichtig erklärten Testaments. Die Angelegenheit entstand aus einem Rechtsstreit zwischen A.A. und B.B. bezüglich der testamentarischen Erbfolge von C.C., bei dem die Klägerin Fragen zur Nichtigkeit des Testaments und zur Beteiligung anderer Miterben am Verfahren aufwarf.
Das Gericht von Salerno gab dem Anspruch von B.B. auf Rückforderung der Immobilie statt und vertrat die Ansicht, dass er das Eigentum durch testamentarische Erbfolge erworben habe. A.A. bestritt die Gültigkeit des Testaments und legte Berufung ein, doch das Berufungsgericht von Salerno bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und hielt die von der Klägerin erhobenen Einwände für unbegründet.
Die Kassationsbeschwerde von A.A. führte zwei Hauptgründe an: die Nichtigkeit des Urteils wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften und die unterlassene Prüfung entscheidender Tatsachen. Der Gerichtshof erklärte die Beschwerde jedoch für unzulässig und betonte die Bedeutung der Spezifität und Klarheit bei der Formulierung der Einwände.
Die Beurteilung der Entscheidungsbefugnis der Formel des Eides liegt im Ermessen des Tatsachengerichts und kann im Kassationsverfahren nur wegen logischer oder rechtlicher Mängel angefochten werden.
Das Urteil Nr. 25866 von 2024 des Kassationsgerichtshofs unterstreicht die Notwendigkeit einer korrekten Ausgestaltung der Kassationsbeschwerde und hebt hervor, wie mangelnde Spezifität bei den Einwänden zur Unzulässigkeit der Beschwerde führt. Es ist unerlässlich, dass die an Erbschaftsstreitigkeiten beteiligten Parteien erfahrene Fachleute hinzuziehen, die in der Lage sind, die Verteidigungsstrategien unter Einhaltung der Prozessvorschriften zu lenken.