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Zivilrechtliche Haftung und Verwahrung: Analyse des Urteils des Kassationsgerichts, Abt. III, Ord., Nr. 2481/2018. | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung und Obhut: Analyse des Urteils Cass. civ., Sez. III, Ord., Nr. 2481/2018

Die zivilrechtliche Haftung ist ein zentrales Thema im italienischen Recht, insbesondere wenn es um Schäden geht, die durch in Obhut genommene Sachen verursacht werden. Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 2481 von 2018 bietet interessante Einblicke in die Haftung des Obhutspflichtigen, indem es einen Fall analysiert, in dem eine Bürgerin, S.V., aufgrund eines Sturzes auf einem unebenen Straßenbelag verletzt wurde. Das Gericht bekräftigte einige Grundprinzipien in Bezug auf Haftung und Obhut und klärte, wie und wann der Obhutspflichtige haftbar gemacht werden kann.

Sachverhalt und Gerichtsentscheidung

Im vorliegenden Fall hatte S.V. die Gemeinde Vicenza auf Schadensersatz wegen der erlittenen Verletzungen nach einem Sturz auf einem Pflaster aus großen Kieselsteinen verklagt. Das Gericht von Vicenza wies die Klage mit Urteil vom 20. August 2013 ab und vertrat die Ansicht, dass die Klägerin nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ, da der Weg als „intuitiv gefährlich“ galt. Das Gericht hob hervor, dass das Verhalten der Klägerin den Kausalzusammenhang zwischen der Obhutspflicht und dem schädigenden Ereignis unterbrochen habe.

Die Haftung gemäß Art. 2051 ZGB erfordert vom Geschädigten den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Sache in Obhut und dem erlittenen Schaden.

Relevante Rechtsgrundsätze

Der Oberste Kassationsgerichtshof stellte klar, dass die Haftung des Obhutspflichtigen objektiver Natur ist, was bedeutet, dass die Schuld des Obhutspflichtigen nicht nachgewiesen werden muss. Es genügt der Nachweis, dass der Schaden durch die in Obhut genommene Sache verursacht wurde. Daher obliegt es dem Geschädigten, den Kausalzusammenhang zwischen der Sache und dem Schaden nachzuweisen, während sich der Obhutspflichtige nur durch den Nachweis höherer Gewalt von der Haftung befreien kann. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass das unvorsichtige Verhalten des Geschädigten die Haftung des Obhutspflichtigen ausschließen kann, wenn dieses Verhalten den Kausalzusammenhang unterbricht.

Schlussfolgerungen und zukünftige Auswirkungen

Das vorliegende Urteil bekräftigt die Bedeutung des umsichtigen Verhaltens von Nutzern von Straßen und öffentlichen Gütern. Das Gericht betonte, dass es bei Gefahrensituationen für den Geschädigten unerlässlich ist, mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht zu handeln. Andernfalls könnte der Obhutspflichtige nicht haftbar gemacht werden, wie im Fall von S.V.

Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert nützliche Hinweise für den Schutz der Rechte der Bürger, aber auch für öffentliche und private Stellen, die Sachen in Obhut verwalten. Es ist daher unerlässlich, dass die Bürger sich ihrer Sorgfaltspflichten bewusst sind und dass die Obhutspflichtigen angemessene Maßnahmen zur Unfallverhütung ergreifen.

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