Am 14. Mai 2024 hat der Oberste Kassationsgerichtshof das Urteil Nr. 26575 erlassen, das sich mit der Frage der Strafverfolgung von Straftaten befasst, die nach der "Cartabia"-Reform nur auf Strafanzeige verfolgbar sind. Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Beteiligten von Strafverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Stellung als Zivilpartei und deren Beziehung zur Strafanzeige.
Die "Cartabia"-Reform, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 umgesetzt wurde, hat bedeutende Änderungen in der Regelung von Straftaten eingeführt, die auf Strafanzeige verfolgbar sind. Insbesondere legt Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe I des Dekrets fest, dass bestimmte Straftaten nur nach einer Strafanzeige des Geschädigten verfolgt werden können. Dies hat zu einer stärkeren Beachtung des Willens des Opfers geführt, den Täter zu verfolgen.
Der Gerichtshof stellt im Urteil Nr. 26575 fest, dass die nicht widerrufene Stellung als Zivilpartei einer Strafanzeige gleichsteht. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, da es bedeutet, dass auch in Abwesenheit einer formellen Strafanzeige der Wille des Geschädigten, den Täter zu verfolgen, aus seiner Stellung als Zivilpartei abgeleitet werden kann. Die Leitsatzentscheidung lautet:
Straftat, die aufgrund der sogenannten "Cartabia"-Reform auf Strafanzeige verfolgbar geworden ist – Nicht widerrufene Stellung als Zivilpartei – Gleichwertigkeit mit Strafanzeige – Bestehen – Gründe – Sachverhalt. Die nicht widerrufene Stellung als Zivilpartei steht einer Strafanzeige im Hinblick auf die Strafverfolgung von Straftaten gleich, die durch das Gesetzesdekret Nr. 150 vom 10. Oktober 2022 auf Strafanzeige verfolgbar gemacht wurden, da der Strafverfolgungswille des Geschädigten, der keine besonderen Formeln erfordert, auch aus Handlungen abgeleitet werden kann, die keine ausdrückliche Erklärung enthalten (Sachverhalt bezüglich einer Zivilpartei, die ihre Schlussanträge im Berufungsverfahren, das nach Inkrafttreten der sogenannten "Cartabia"-Reform abgeschlossen wurde, nicht eingereicht hatte).
Dies bedeutet, dass in Situationen, in denen die Zivilpartei keine formelle Strafanzeige eingereicht hat, ihre Stellung als Zivilpartei dennoch als Ausdruck des Willens zur Strafverfolgung des Täters betrachtet werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 26575 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis der Beziehung zwischen der Stellung als Zivilpartei und der Strafanzeige darstellt. Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs klärt, dass der Wille des Geschädigten zur Strafverfolgung auch aus anderen Handlungen als der formellen Strafanzeige abgeleitet werden kann. Dieser Ansatz vereinfacht den Prozess für Opfer von Straftaten erheblich und macht ihre Teilnahme am Strafverfahren zugänglicher. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Beteiligten die Auswirkungen dieses Urteils vollständig verstehen und sich von kompetenten Fachleuten beraten lassen, um sich im komplexen aktuellen rechtlichen Umfeld zurechtzufinden.