Das Urteil Nr. 1361 von 2014 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat eine breite Debatte über die Entschädigungsfähigkeit des nicht-materiellen Schadens ausgelöst. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt nach vorn im Schutz unverletzlicher Rechte dar und unterstreicht, dass der Verlust des Lebens nicht ohne Entschädigung bleiben kann, insbesondere für die Angehörigen von Opfern von Verkehrsunfällen.
Im vorliegenden Fall musste der Gerichtshof die Frage der Entschädigungsfähigkeit des Schadens behandeln, der einem Opfer infolge eines Verkehrsunfalls entstanden war, der zum Tod führte. Die Kläger, Angehörige des Opfers, bestritten die Ablehnung ihres Antrags auf Entschädigung für den nicht-materiellen Schaden durch das Berufungsgericht Mailand und argumentierten, dass das Opfer auch nach einem begrenzten Zeitraum zwischen der Verletzung und dem Tod Anspruch auf eine Entschädigung habe.
Der Schaden durch den Verlust des Lebens ist anders und unterscheidet sich in Bezug auf das geschützte Gut vom Gesundheitsschaden und vom terminalen moralischen Schaden.
Der Gerichtshof bekräftigte, dass der Tod die größtmögliche Verletzung des Gutes Leben darstellt, das vom Rechtssystem absolut geschützt wird. Daher haben die Angehörigen des Opfers auch im Falle eines sofortigen Todes Anspruch auf Entschädigung für den nicht-materiellen Schaden, da der Verlust des Lebens nicht als nicht entschädigungsfähiger Schaden betrachtet werden kann.
Dieses Urteil stellt somit eine wichtige Anerkennung der menschlichen Würde und der Zentralität der Person im Zivilrecht dar und setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die zukünftige Rechtsprechung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 1361 von 2014 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen Wendepunkt in der Entschädigungsfähigkeit des nicht-materiellen Schadens darstellt und festlegt, dass der Verlust des Lebens geschützt und entschädigt werden muss. Die Angehörigen der Opfer haben nun eine solidere rechtliche Grundlage, um ihre Rechte geltend zu machen und zu einer größeren Gerechtigkeit für diejenigen beizutragen, die einen unersetzlichen Verlust erlitten haben.