Die jüngste Verordnung Nr. 18345 vom 4. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichts rückt den Grundsatz des Rechtsscheins, der in Artikel 1189 des Zivilgesetzbuches geregelt ist, wieder in den Vordergrund. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da es klärt, wie und wann dieser Grundsatz angewendet werden kann, insbesondere in komplexen Kontexten wie der Zahlung von Vermittlungsgebühren. Lassen Sie uns die Details dieser Verordnung und ihre Auswirkungen gemeinsam untersuchen.
Der Grundsatz des Rechtsscheins findet Anwendung in Situationen, in denen eine Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Sachlage und der rechtlichen Situation besteht. Im vom Gericht geprüften Fall wurde ein entschuldbarer Irrtum eines Dritten erörtert, der eine Zahlung leistete, ohne die tatsächliche rechtliche Situation des Verkäufers zu prüfen. Dies lenkt die Aufmerksamkeit auf zwei grundlegende Aspekte:
Es ist wichtig zu betonen, dass der Grundsatz des Rechtsscheins nicht von jemandem geltend gemacht werden kann, der sich in einer schuldhaften Situation befindet, d. h. in einer Situation der Fahrlässigkeit, weil er die rechtliche Situation nicht ordnungsgemäß geprüft hat. In diesem Fall schloss das Gericht aus, dass der Käufer eines Grundstücks sich auf diesen Grundsatz berufen könne, da er es versäumt habe, sich über die tatsächliche Eigentumslage der Grenzmauer zu informieren.
Ein weiterer entscheidender Aspekt, der in dem Urteil hervorgehoben wird, betrifft die Beurteilung durch das Tatsachengericht. Die Schlussfolgerungen des Richters können in der Revisionsinstanz beanstandet werden, jedoch nur, wenn sie unlogisch oder widersprüchlich sind. In diesem Fall befand das Gericht, dass der Richter die Situation korrekt beurteilt und die Anwendung des Grundsatzes des Rechtsscheins zugunsten des Käufers ausgeschlossen habe.
Grundsatz des Rechtsscheins - Bedingungen - Identifizierung - Geltendmachung durch die schuldhafte Person, spezifisch oder allgemein - Ausschluss - Tatsächliche Beurteilung durch das Tatsachengericht - Zensur in der Kassation - Grenzen - Sachverhalt bezüglich der Zahlung von Vermittlungsgebühren gemäß Art. 874 Zivilgesetzbuch. Der Grundsatz des Rechtsscheins gemäß Art. 1189 Zivilgesetzbuch findet Anwendung, wenn ein von der rechtlichen Situation abweichender Sachverhalt und ein entschuldbarer Irrtum des Dritten über die Übereinstimmung des ersteren mit der rechtlichen Realität vorliegen, so dass der Richter - dessen Schlussfolgerungen in dieser Hinsicht in der Revisionsinstanz beanstandet werden können, wenn sie unlogisch und widersprüchlich sind - nicht nur den guten Glauben des Dritten, sondern auch die Angemessenheit seines Vertrauens untersuchen muss, das nicht von jemandem geltend gemacht werden kann, der sich in einer schuldhaften Situation befindet, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, weil er die Verpflichtung, die sich aus dem Gesetz selbst sowie aus den Regeln der allgemeinen Vorsicht ergibt, die tatsächliche Beschaffenheit der Dinge zu prüfen, die leicht überprüfbar ist, vernachlässigt hat. (In diesem Fall schloss der Oberste Gerichtshof die Anwendung des Grundsatzes zugunsten des Käufers eines Grundstücks aus, der die Gebühr gemäß Art. 874 Zivilgesetzbuch an den Verkäufer, der nicht Eigentümer des Nachbargrundstücks war, gezahlt hatte, und versäumt hatte, sich über die tatsächliche rechtliche Situation bezüglich der Grenzmauer zu informieren).
Die Verordnung Nr. 18345 von 2024 stellt eine wichtige Reflexion über den Grundsatz des Rechtsscheins und die Grenzen seiner Anwendung dar. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Situation und die Verpflichtung, mit Sorgfalt zu handeln. Für Juristen ist es unerlässlich, diese Aspekte bei der Beratung ihrer Mandanten zu berücksichtigen, damit diese rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Bewertungsfehlern im Bereich der Immobilienrechte vermeiden können.