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Beschluss Nr. 17148 von 2024: Der Erwerb von rechtswidriger Bauweise und der Verweis auf Art. 1489 BGB. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 17148 von 2024: Der Verkauf eines illegal errichteten Gebäudes und der Verweis auf Art. 1489 BGB

Das Thema des Kaufs und Verkaufs von Immobilien, die nicht den Baugenehmigungen entsprechen, ist im italienischen Rechtskontext von großer Bedeutung. Mit der Verordnung Nr. 17148 vom 21. Juni 2024 hat das Berufungsgericht von Neapel wichtige Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten des Verkäufers im Falle einer illegalen Konstruktion geliefert. Insbesondere konzentriert sich die Verordnung auf die Anwendung von Artikel 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sich mit den Rechten und Lasten befasst, die mit der verkauften Sache verbunden sind.

Die Regelung des Art. 1489 BGB

Das italienische Zivilgesetzbuch legt in Art. 1489 die Bedingungen fest, unter denen die Gewährleistung für Eviktion und Mängel der verkauften Sache gilt. Gemäß der Lehre des Urteils gilt im Falle des Kaufs und Verkaufs einer Konstruktion, die nicht der Baugenehmigung entspricht, diese Norm, wenn der Mangel nicht zu strukturellen Anomalien des Gutes führt. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Abweichung nicht im Vertrag erklärt wurde oder dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war.

GEWÄHRLEISTUNG FÜR - IM ALLGEMEINEN Kauf und Verkauf eines illegal errichteten Gebäudes wegen Abweichung von der Baugenehmigung - Regelung des Art. 1489 ZGB - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Falle des Kaufs und Verkaufs einer Konstruktion, die nicht der Baugenehmigung entspricht, findet Art. 1489 ZGB in Bezug auf Rechte und Lasten Dritter, die die verkaufte Sache belasten, Anwendung, wenn der Mangel der Sache nicht zu strukturellen Anomalien des Gutes führt, und vorausgesetzt, dass die Abweichung nicht im Vertrag erklärt wurde oder dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war.

Bedingungen für die Anwendung der Gewährleistung

Es ist interessant festzustellen, dass das Gericht die Bedingungen spezifiziert hat, unter denen Art. 1489 ZGB angewendet werden kann. Tatsächlich gilt die Norm, wenn der Verkäufer die Abweichung nicht erklärt hat und der Käufer davon keine Kenntnis hatte. Dies impliziert, dass Transparenz in den Verhandlungen von grundlegender Bedeutung ist. Andernfalls kann der Verkäufer für etwaige Schäden oder Mängel haftbar gemacht werden, die nach dem Kauf auftreten.

  • Die Abweichung darf nicht im Vertrag erklärt worden sein.
  • Der Käufer darf zum Zeitpunkt des Kaufs keine Kenntnis von der Abweichung haben.
  • Der Mangel darf keine strukturellen Anomalien der Immobilie betreffen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 17148 von 2024 wichtige Denkanstöße für diejenigen bietet, die sich mit Immobilienrecht befassen. Klarheit über die Gewährleistungen des Verkäufers im Falle einer illegalen Konstruktion ist unerlässlich, um die Interessen der Käufer zu schützen und transparentere Verkaufspraktiken zu fördern. Daher spielt die Kenntnis der Vorschriften und ihrer Anwendungsbedingungen eine zentrale Rolle, damit die Rechte aller beteiligten Parteien respektiert und geschützt werden.

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