Am 29. Juli 2024 erließ der Oberste Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 21105, die ein Thema von großer Bedeutung im Bereich des Bankwesens behandelt: die Haftung von Intermediären bei Überweisungen mit falscher IBAN. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Rechtslage gemäß Gesetzesdekret Nr. 11 von 2010, das die europäische Richtlinie 2007/64/EG umsetzt, und betont die Bedeutung der IBAN als Filter zur Bestimmung der Haftung bei Zahlungsoperationen.
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die IBAN als eindeutiger Identifikationscode eine entscheidende Funktion bei der Bestimmung der korrekten Haftungszuweisung spielt. Insbesondere legt Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010 fest:
BEGRIFFE, MERKMALE, UNTERSCHIEDE - PFLICHTEN DER BANK Zahlungen mittels elektronischer Zahlungsinstrumente - Banküberweisung - Ausführung gemäß eindeutigem Identifikationscode (IBAN) - Haftung des Bankintermediärs - Ausschluss - Irrelevanz weiterer Angaben des Auftraggebers. Im Hinblick auf Zahlungen mittels Banküberweisung weist Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010 - zur Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt - der IBAN die Funktion eines Filters zu, um die Fälle zu bestimmen, in denen die Haftung für die Nicht- oder Fehlausführung dem Nutzer zuzuweisen ist, und die Fälle, in denen zu prüfen ist, welcher der am Verfahren beteiligten Intermediäre die Fehlfunktion der Operation verursacht hat. Folglich, wenn eine Zahlung gemäß einer vom Zahler falsch angegebenen IBAN ausgeführt wird, besteht keine Haftung der an der Operation beteiligten Intermediäre (obwohl diese die Pflicht haben, sich zu bemühen und bei der Rückforderung der Beträge zusammenzuarbeiten), unabhängig davon, ob die Anweisung weitere Informationen zur Identifizierung des Begünstigten und/oder seines Kontos enthält.
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Nutzer von Bankdienstleistungen, da es klärt, dass die Haftung bei der Ausführung einer Überweisung nicht automatisch den Bankintermediären zugewiesen werden kann, wenn die Zahlung auf der Grundlage einer vom Auftraggeber falsch angegebenen IBAN erfolgt ist. Es ist daher unerlässlich, dass derjenige, der eine Überweisung tätigt, die IBAN sorgfältig prüft, bevor er die Operation durchführt.
Zusammenfassend bietet die Verordnung Nr. 21105 von 2024 eine wichtige Klarstellung zur Haftung von Banken bei Überweisungsfehlern. Die Rechtsprechung bekräftigt die Notwendigkeit einer korrekten Verwendung der IBAN und unterstreicht die Bedeutung der individuellen Verantwortung im Rahmen von Bankoperationen. Die Nutzer müssen sich bewusst sein, dass die korrekte Angabe der IBAN entscheidend ist, um Missverständnisse und Probleme bei der Zahlungsabwicklung zu vermeiden.