Die jüngste Anordnung Nr. 17962 vom 01.07.2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Anerkennung der Vorabzugsfähigkeit von professionellen Krediten im Kontext eines Insolvenzplans und des nachfolgenden Konkurses. Diese Entscheidung unterstreicht, wie die Nichtzulassung zum Insolvenzplanverfahren die Möglichkeit beeinflussen kann, Kredite als vorabzugsfähig anzuerkennen.
Der vorliegende Fall betrifft den Freiberufler M. F., der dem Schuldner im Hinblick auf den Zugang zum Insolvenzplanverfahren Dienstleistungen erbracht hatte. Nach dem Verzicht auf den Antrag auf Insolvenzplan wurde der Schuldner jedoch für zahlungsunfähig erklärt. Die zentrale Frage des Rechtsstreits ist, ob der Kredit des Freiberuflers im Kontext des nachfolgenden Konkurses als vorabzugsfähig betrachtet werden konnte.
Insolvenzplan – Professioneller Kredit – Nichtzulassung zum Insolvenzplan – Anerkennung der Vorabzugsfähigkeit im nachfolgenden Konkurs – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. Im Bereich des Insolvenzplans kann der vom Schuldner für den Zugang zum Verfahren beauftragte professionelle Kredit nicht im nachfolgenden und aufeinanderfolgenden Konkurs als vorabzugsfähig betrachtet werden, wenn keine Zulassung zum kleineren Verfahren erfolgt ist, da diese Umstände die konkrete funktionale Verbindung zwischen den erbrachten professionellen Leistungen und den Zielen des alternativen Verfahrens zum Konkurs aufheben, die die Voraussetzung für die Anerkennung der Vorabzugsfähigkeit darstellt. (Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Verzicht auf den Antrag auf Insolvenzplan, gefolgt von der Konkurserklärung).
Die Leitsätze des Urteils heben hervor, dass eine funktionale Verbindung zwischen den professionellen Leistungen und dem Ziel, den Konkurs zu vermeiden, erforderlich ist, damit ein Kredit als vorabzugsfähig betrachtet werden kann. Im spezifischen Fall hat der Gerichtshof entschieden, dass die Nichtzulassung zum Insolvenzplanverfahren diese Verbindung unterbrochen hat und somit die Vorabzugsfähigkeit des Kredits ausgeschlossen hat.
Diese Entscheidung hat verschiedene praktische Auswirkungen, darunter:
Das Urteil Nr. 17962 von 2024 stellt eine wichtige Leitlinie für Freiberufler dar, die im Bereich des Insolvenzrechts tätig sind. Es klärt, dass die Zulassung zum Insolvenzplanverfahren ein grundlegender Schritt für die Anerkennung der Vorabzugsfähigkeit von professionellen Krediten ist. In einem sich ständig entwickelnden wirtschaftlichen Umfeld ist es unerlässlich, dass Freiberufler informiert sind und darauf vorbereitet sind, solche Situationen zu bewältigen, sowohl um ihre eigenen Rechte zu schützen als auch um eine korrekte Unterstützung der Schuldner zu gewährleisten.