Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 16445 vom 13. Juni 2024, bietet bedeutende Reflexionspunkte für Juristen, insbesondere im Hinblick auf Kreditverträge. Dieses Urteil steht im Kontext einer Gesetzgebung, die wichtige Änderungen erfahren hat, insbesondere mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 154 von 1992, das die Schriftform für Bankverträge vorschrieb.
Im Regime vor dem Gesetz Nr. 154 von 1992 konnten Kreditverträge auch durch konkludentes Handeln, d. h. durch konkrete Verhaltensweisen, die die Existenz der Vereinbarung belegten, abgeschlossen werden. Diese Art des Abschlusses ist von erheblicher Bedeutung, da sie es ermöglicht, die durch spätere regulatorische Entwicklungen auferlegten Starrheiten zu überwinden.
Wie in der Leitsatzbegründung des Urteils hervorgehoben:
(BEGRIFF, MERKMALE, UNTERSCHEIDUNGEN) - IM ALLGEMEINEN Kreditvertrag - Regime vor dem Gesetz Nr. 154/1992 - Abschluss durch konkludentes Handeln - Zulässigkeit - Beweislast - Inhalt. Im Regime vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 154 von 1992, das die Schriftform für Verträge über Bankgeschäfte und -dienstleistungen vorschrieb, war der Abschluss eines Kreditvertrags durch konkludentes Handeln zulässig, mit der Folge, dass der Nachweis der Gewährung des Kredits für diese Verträge mit allen Mitteln, einschließlich des Rückgriffs auf Indizienbeweise, erbracht werden kann, da das in Art. 2725 ZGB verankerte Verbot, auf das in Art. 2729 Abs. 2 ZGB verwiesen wird, für Kreditverträge, die in einer Zeit abgeschlossen wurden, in der sie nicht schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit abgeschlossen werden mussten, nicht anwendbar ist.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat bekräftigt, dass für Kreditverträge, die vor der Einführung der Schriftformklausel abgeschlossen wurden, der Nachweis der Kreditgewährung mit allen Mitteln erbracht werden kann, einschließlich der Zulässigkeit von Indizienbeweisen. Dieser Aspekt ist für die beteiligten Parteien von entscheidender Bedeutung, da er die Beweismöglichkeiten erweitert und es ermöglicht, Rechte auch in Abwesenheit schriftlicher Dokumentation geltend zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 16445/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine wichtige Erinnerung an die Flexibilität der Abschlussmodalitäten von Kreditverträgen in der Zeit vor der Schriftformklausel darstellt. Dieses Urteil klärt nicht nur die Rechte der Parteien, sondern bietet auch eine wichtige Gelegenheit für ein besseres Verständnis der vertraglichen Dynamiken im Bankensektor und unterstreicht, wie die Beweismittel die Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten beeinflussen können. Daher ist es für Unternehmen und Fachleute des Sektors unerlässlich, sich dieser juristischen und regulatorischen Entwicklungen bewusst zu sein.