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Urteil Nr. 24182 von 2023: Die Zuständigkeit für Straftaten von NATO-Soldaten. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 24182 vom 23. Mai 2023: Zuständigkeit für Straftaten von NATO-Militärangehörigen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 24182 vom 23. Mai 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im internationalen Strafrecht: der Zuständigkeit für Straftaten, die von NATO-Militärangehörigen begangen werden, die in Italien tätig sind. Dieses Urteil liefert wichtige Klarstellungen zu den prozessualen Dynamiken und den rechtlichen Vorrechten der beteiligten Staaten.

Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft einen NATO-Militärangehörigen, M. A. C., der wegen schwerer Straftaten, darunter Mord und schwere Körperverletzung, angeklagt ist. Die entscheidende Frage dreht sich um die Aufforderung des Herkunftsstaates des Militärangehörigen, auf die Priorität der italienischen Gerichtsbarkeit zu verzichten. Laut Gericht führt eine solche Aufforderung weder zur Aussetzung des Verfahrens noch stellt sie einen Nichtigkeitsgrund dar. Diese Klarstellung ist von grundlegender Bedeutung, um die Kontinuität des Strafverfahrens zu gewährleisten und zu verhindern, dass Verzichtsanforderungen die italienische Strafverfolgung behindern.

Herangezogene Rechtsgrundsätze

Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung verschiedene Normen und Grundsätze herangezogen, darunter:

  • Artikel 1 des Präsidialdekrets vom 2. Dezember 1956, Nr. 1666, und nachfolgende Änderungen, der die Gerichtsbarkeit über ausländische Militärangehörige regelt.
  • Europäische und internationale Vorschriften, die die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten regeln.
  • Frühere Rechtsprechung, die bereits ähnliche Situationen behandelt hat.
„Durchführung des Verfahrens durch die italienische Justizbehörde während des anhängigen Verzichts auf die Priorität der Gerichtsbarkeit durch den Herkunftsstaat des Militärangehörigen – Nichtigkeit – Ausschluss – Sachverhalt. Im Hinblick auf Straftaten, die von NATO-Militärangehörigen begangen werden, führt die Aufforderung des Herkunftsstaates des Militärangehörigen zum Verzicht auf die dem italienischen Staat zustehende Priorität der Gerichtsbarkeit weder zur Aussetzung des Verfahrens noch zu einer Nichtigkeit, da es sich um Vorschriften handelt, die nicht die Einhaltung der Prozessvoraussetzungen oder den Schutz von Rechten einer Verfahrenspartei betreffen, unbeschadet der Befugnis des Justizministers, in jeder Phase und Instanz des Verfahrens und bis zur Rechtskraft des Urteils den Verzicht auf die Gerichtsbarkeit gemäß Artikel 1 des Präsidialdekrets vom 2. Dezember 1956, Nr. 1666, in der Fassung des Präsidialdekrets vom 11. März 2013, Nr. 27, zu beantragen. (Sachverhalt, in dem das Gericht das Verfahren wegen Mordes und schwerer Körperverletzung durch Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gegen einen NATO-Militärangehörigen als ordnungsgemäß durchgeführt erachtete, trotz des anhängigen Antrags des Herkunftsstaates des genannten Militärangehörigen auf Verzicht auf die dem italienischen Staat zustehende Priorität).“

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24182 von 2023 einen wichtigen Schritt zur Wahrung der italienischen Gerichtsbarkeit bei Straftaten ausländischer Militärangehöriger, insbesondere der NATO, darstellt. Es bekräftigt, dass die Justiz Vorrang haben muss und dass die Aufforderung zum Verzicht auf die Gerichtsbarkeit kein Hindernis für Strafverfahren darstellen darf. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Wirksamkeit des italienischen Rechtssystems, sondern bietet auch einen grundlegenden Schutz für die Opfer von Straftaten, unabhängig von der Nationalität des Täters.

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