Das Urteil Nr. 27727 vom 12. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über die Zusammensetzung des richterlichen Kollegiums in den Assisenhöfen. Insbesondere betrifft das zentrale Thema die Überschreitung der Altersgrenze für Laienrichter und die Folgen, die dies für die Gültigkeit des Verfahrens haben kann. Dieser Artikel beabsichtigt, die Gründe für das Urteil und seine Auswirkungen auf die italienische Rechtsprechung zu analysieren.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Überschreitung des 65. Lebensjahres durch einen Laienrichter während des Verfahrens nicht automatisch zur Nichtigkeit der Zusammensetzung des richterlichen Kollegiums führt. Dies ist ein Punkt von großer Bedeutung, da er Klarheit über die Funktionsweise von Laiengremien schafft und unterstreicht, dass die Altersvoraussetzung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die kommunalen Listen erfüllt sein muss und bis zur Auslosung der Namen bestehen bleiben muss.
Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 65 Jahren während des Verfahrens – Verlust der richterlichen Fähigkeit – Ausschluss – Gründe. Im Hinblick auf das Verfahren vor dem Assisenhof führt die Überschreitung des 65. Lebensjahres durch den Laienrichter während dessen Verlauf zu keiner Nichtigkeit wegen eines Mangels in der Zusammensetzung des richterlichen Kollegiums, da die Altersvoraussetzung, obwohl sie für den Erwerb der Richterqualität relevant ist, zum Zeitpunkt der Aufnahme in die kommunalen Listen vorliegen und bis zur Auslosung der Namen der Mitglieder, die zur Bildung der Laiengremien der Sitzung berufen werden, bestehen bleiben muss. (Siehe: Nr. 5284 vom 23.03.1998, Rv. 210479-01).
Dieses Urteil hat zahlreiche Auswirkungen, die hervorgehoben werden sollten:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 27727 von 2023 einen wichtigen Bezugspunkt für die italienische Rechtsprechung darstellt und klärt, dass die Überschreitung des 65. Lebensjahres durch einen Laienrichter nicht automatisch zur Nichtigkeit des Verfahrens führt. Diese Ausrichtung gewährleistet nicht nur die Wirksamkeit des Justizsystems, sondern auch die Achtung der Rechte aller Beteiligten. Der Gerichtshof bekräftigt mit dieser Entscheidung die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen formellen Voraussetzungen und der Substanz der Gerechtigkeit und fördert eine inklusivere und pragmatischere Sicht auf die Rolle der Laienrichter.