Das jüngste Urteil Nr. 49351 vom 6. September 2023, erlassen vom Tribunale di Libertà di Napoli, bietet wichtige Reflexionspunkte in Bezug auf Berufungen im Strafverfahren. Insbesondere hat das Gericht die vom Verteidiger eines verhafteten Subjekts eingelegte Berufung für unzulässig erklärt, dessen Ernennung auf Wunsch eines nahen Angehörigen erfolgte. Dieser Fall wirft bedeutende Fragen hinsichtlich der Natur der Berufung und der Überschneidung von Willenserklärungen im Kontext des Strafrechts auf.
Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten, M. D. L., sein Rechtsanwalt von einem nahen Familienangehörigen ernannt. Später hat der Angeklagte diese Ernennung jedoch ausdrücklich bestritten. Das Gericht hat entschieden, dass unter solchen Umständen die Berufung nicht als zulässig betrachtet werden kann, da der Wille des direkt Betroffenen Vorrang vor dem seiner Angehörigen haben muss.
Berufungen – Vom nahen Angehörigen eines Verhafteten oder Festgenommenen ernannter Verteidiger – Bestreiten durch den Angeklagten – Unzulässigkeit – Gründe – Sachverhalt. Unzulässig ist die Berufung, die vom Verteidiger eingelegt wird, der gemäß Art. 96 Abs. 3 der Strafprozessordnung (cod. proc. pen.) ernannt und anschließend ausdrücklich von der verhafteten, festgenommenen oder in Untersuchungshaft befindlichen Person bestritten wurde, da der Wille der nahen Angehörigen nicht mit dem des direkt Betroffenen kollidieren darf. (Sachverhalt in Bezug auf einen Antrag auf Überprüfung einer vorsorglichen Anordnung).
Dieses Urteil hat wichtige praktische Konsequenzen, da es klarstellt, dass der Wille des Angeklagten nicht durch den der Familienangehörigen ersetzt oder ignoriert werden kann. Die Bezugsnorm, Art. 96 Abs. 3 der Strafprozessordnung, hebt diese Unterscheidung bereits hervor, aber das vorliegende Urteil bietet eine entscheidende Auslegung, die den Grundsatz bekräftigt, dass der Angeklagte der alleinige Legitimitätsinhaber ist, um über seine Verteidigung und seinen rechtlichen Weg zu entscheiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 49351 von 2023 eine wichtige Grundsatzaussage im italienischen Strafrecht darstellt, die die Grenzen der Berufung klärt und die Bedeutung des Willens des Angeklagten hervorhebt. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Rechte des Einzelnen im Strafverfahren, sondern trägt auch dazu bei, die Rolle der Verteidigung und die Legitimität der im Namen des Angeklagten ergriffenen Maßnahmen besser zu definieren. Es ist unerlässlich, dass die Rechtsakteure diese Aspekte berücksichtigen, um eine korrekte Anwendung der Justiz zu gewährleisten.