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Das Urteil Nr. 24369 von 2024: Streitgenossenschaft und Interesse des Kindes bei Leihmutterschaft. | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 24369 von 2024: Streitgenossenschaft und Interesse des Minderjährigen bei Leihmutterschaft

Das jüngste Urteil Nr. 24369 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), das am 3. Juli 2024 erlassen wurde, hat wichtige Fragen hinsichtlich der aktiven und passiven Legitimation in Verfahren zur Richtigstellung von Personenstandsurkunden aufgeworfen, insbesondere im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Das Gericht befasste sich mit dem Thema der Streitgenossenschaft (litisconsorzio) und dem Schutz des Kindeswohls und legte grundlegende Prinzipien für die korrekte Auslegung der geltenden Vorschriften fest.

Der Fall und die Entscheidungen der Vorinstanzen

Im vorliegenden Fall hatten D.D. und C.C. nach der Geburt einer Tochter durch assistierte Reproduktion die Geburtsurkunde in Italien eintragen lassen. Nach der Beendigung ihrer Beziehung beantragte die Staatsanwaltschaft die Richtigstellung der Urkunde und bestritt die Elternschaft von C.C. mangels einer biologischen Verbindung zum Kind. Das Berufungsgericht von Bari wies den Antrag ab und erklärte, dass das Kindeswohl Vorrang habe und der Status beider Elternteile beibehalten werden müsse.

Das Berufungsgericht stimmte dem erstinstanzlichen Gericht dahingehend zu, dass das vorrangige Interesse des Kindes nur durch die Beibehaltung des Elternstatus von C.C. verwirklicht werde.

Fragen der Legitimation und Streitgenossenschaft

Die Revision beim Kassationsgerichtshof hob die Frage der aktiven Legitimation der Beschwerdeführer, der Großeltern des Kindes, hervor, die versucht hatten, in das Verfahren einzugreifen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Klagebefugnis ausschließlich der Staatsanwaltschaft zustehe, und betonte, dass die Beschwerdeführer kein direktes Interesse an dem Verfahren hätten. Dieser Aspekt warf Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit der Streitgenossenschaft und des Klagerechts in Fällen des Kinderschutzes auf. Das Gericht bekräftigte, dass die Richtigstellungsklage von Personen erhoben werden müsse, die ein direktes und anerkennbares Interesse hätten, und schloss somit eine Klage der Großeltern aus.

  • Die aktive Legitimation muss sich nur auf Personen mit direktem rechtlichem Interesse beziehen.
  • Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und von Amts wegen tätig zu werden.
  • Die Streitgenossenschaft muss klar definiert sein, um die korrekte Prozessdynamik zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 24369 von 2024 liefert wichtige Denkanstöße für die Bedeutung des Schutzes des Kindeswohls in rechtlich komplexen Situationen wie der Leihmutterschaft. Die Feststellung des Gerichts, dass die Staatsanwaltschaft eingreifen muss, um die Rechtmäßigkeit und Wahrheit der Abstammungsverhältnisse zu gewährleisten, unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Berücksichtigung familiärer Dynamiken und der Rechte von Minderjährigen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Fall einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Klarheit und des Schutzes der Rechte von Minderjährigen im Kontext neuer Fortpflanzungsmethoden darstellt.

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